Niveauregulierung Kompressor Explodiert!

  • Hallo,
    Wo steht das ich die LWR nur Elektrisch gehen muss ????
    Diese kann auch manuell gehen in Form eines Helbels ... Luft in die Stoßdämpfer ????


    Gruß
    Jürgen

    Explorer II Highclass EZ. 01/1998 SOHC 152/207kw-PS Rot Metallic
    Kauftag 10.2015 mit 178.000km und Getriebeschaden
    --Änderungen--
    KME-Gasanlage mit 105l Tank - Ford Trittbretter - Edelstahl-Sportauspuff 'by jojo10' - Tagfahrlichter - Getriebeöltemperatur Analog - Uhr Analog - Rammbügel - Räder mit 10 x15 Zoll Verchromten Stahlfelgen und einer 31x10,5x15 Bereifung - #jubel#

  • Hallo,
    Wo steht das ich die LWR nur Elektrisch gehen muss ????
    Diese kann auch manuell gehen in Form eines Helbels ... Luft in die Stoßdämpfer ????


    Gruß
    Jürgen

    Ich denke wenn du ne Luftpumpe dabei hast gibts keine Probleme :-)

    Gruesse Uli

    Klar bist du schneller

    aber ich fahre vor dir :biggrins:

  • Es geht um den TÜV + StVZO. Und den Zusammenhang zwischen Niveauregulierung und Leuchtweitenregulierung.


    Eine LWR ist Vorschrift (mit Ausnahme Sondergenehmigung).
    Eine LWR muss vollautomatisch - wie z.B. im Explorer II - gehen, oder vom Innenraum / Fahrer elektrisch (ggf. auch pneumatisch ?) manuell eingestellt werden können.

  • muss nur vorhanden und funktionsfähig sein, ob automatisch, manuell, über Stellmotoren oder Gewindestange wie in der Ente :D ist dabei egal... ;)

    Gruß Winne


    Wenn die Sonne des Wissens tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten


    Natürliche Blödheit schlägt künstliche Intelligenz....


    99er XLT SOHC 2xx PS
    Prins VSI

  • muss nur vorhanden und funktionsfähig sein, ob automatisch, manuell, über Stellmotoren oder Gewindestange wie in der Ente :D ist dabei egal... ;)

    :lol: dann muss man nur den Nippel durch die Lasche zieh'n................... :lol::lol:


    Grundsätzlich habt ihr ja recht. Wie die LWR ausgeführt/umgesetzt wird, schreibt der Gesetzgeber nicht vor.
    Ob aber der TÜV eine Sondergenehmigung ausstellt und einträgt, wenn an einem Explorer die eigentlich vorhandene Niveau (LWR) zurück gebaut (Entfernt) wird, ist fraglich.
    Ich denke, die Jungs werden auf irgendetwas in der Richtung bestehen, weil, war ja vorhanden.


    Hier mal ein passendes Beispiel:


    IMG-20171213-WA0001.jpg :lol:

    Gruß Schumi


    Denk immer daran - nach Fest kommt Lose. :D


    1. XP 4x4, EZ: 12/99; 4,0 l SOHC, 150 KW
    1FMDU34E2XUA43038, Motorwechsel bei 336.500 km
    Ins Koma gefallen bei: 460.000 km - wird nicht wiederbelebt.

    2. XP 4x4 "Limited", EZ 07/2001, 4,0 l SOHC, 150 KW

    1FMDU73E71UB48450

    Aktuell: 309.000 km


    Veränderung am Fahrzeug: Rückfahrkamera im Kennzeichenhalter, CB-Funk

  • ^^


    Na, der Gesetzgeber schreibt da schon einiges vor.
    z.B. das mit dem Innenraum und vom Fahrer zu bedienen - bei manueller LWR.
    Ist wohl ab 1990 im Bereich der StVZO für alle Neufahrzeuge Pflicht.


    Und wenn eine serienmäßig verbaut war ... muss die wieder rein. Da gibt's auch keine Ausnahmegenehmigung.



    Ggf. eine Alternativen zur Serien-Niveauregulierung:
    Gibt/gab da doch von RANCHO so ein Air-Rancho System, wo man die Härte/Höhe der HA-Dämpfer oder beide Achsen sogar getrennt vom Innenraum regeln kann.
    Muss man mal schauen, ob es das noch gibt.