Frontschutzbügel, Bullenfänger, Kuhfänger, Hirschfänger

  • Danke,


    Bilder von meinen Expi hab ich im Profil und Titelbild.
    der rammschutz sieht aus wie der FE4 Ausführung A nur das es ein FE10 laut Aufkleber ist. und der der unterfahrschutz sieht aus wie der FE6 nur leider ist es laut aufkleber FE11 und weder Aufkleber noch teilegutachten ist nirgends zu finden und die Firma Cobra sor gibt es ja nicht mehr.


    Gruß Richie

  • Maln ne Frage. Ist der Ramschutz eingetragen?

    Unterfahrschutz braucht glaub keinen Eintrag oder der gleichen. Hab mal so was gelesen. Ob es aber stimmt???

    Gruesse Uli

    Klar bist du schneller

    aber ich fahre vor dir :biggrins:

  • wenn der Rammschutz nicht eingetragen ist bekommst du ihn auch nicht mehr eingetragen. Zumindest in Deutschland.

    Dann brauchst du dir definitiv auch keinen Kopf um den Unterfahrschutz zu machen da das Fahrzeug eh die Betriebserlaubnis verloren hat wenn der Rammschutz montiert ist und du so rum fährst. So ist leider die Gesetzeslage. Ob man einen TÜV-Prüfer findet der einem das Teil unter der Hand einträgt ist sehr fraglich da er wahrscheinlich sofort seinen Job verliert wenn es auffliegt.

    Gruesse Uli

    Klar bist du schneller

    aber ich fahre vor dir :biggrins:

  • übrigens für diesen Rammschutz gibt es keine ABE mit der man einfach ohne eintragen so rumfahren könnte.

    Gruesse Uli

    Klar bist du schneller

    aber ich fahre vor dir :biggrins:

  • Achja bitte nicht wegen dem nicht mehr schönen Kennzeichen wundern das war ein Ford Galaxy, der einfach ohne Grund gebremst hat und danach Schrott wurde und zum Glück Rammschutz sei dank ist mein Expi heil geblieben.😅

  • doch darf einem anderen Ford Explorer verwerht werden. Bestandsschutz gilt nur für das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer und den dazugehörigen Papieren.

    Gruesse Uli

    Klar bist du schneller

    aber ich fahre vor dir :biggrins:

  • Und Cobra sor und delta4x4 erfühlen die EU-Richtlinie RREG 2005/66/EG


    Cobra sor durch die Befestigung und delta4x4 durch Kunststoff


    und wenn der Fahrzeug Typ mit typgenehmigubg war darf er auch wieder an dem selben Fahrzeug Typ verbaut werden auch wenn er nicht eingetragen war, wenn ein Gutachten oder ABE vorliegt und muss auch nicht mehr im Fahrzeugschein bzw Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden.


    Gruß Richie

  • na ja die Diskussion wurde zichfach geführt aber kenne keinen der das Legal umsetzen konnte. Dann mach mal.

    Änderung war im Jahr 2009. Dein Bullenfänger ist älter was das Teilegutachten angeht und hat nicht die Funktion "Personenschutz" wie im Gesetz erwähnt. Somit verboten und wird nicht mehr eingetragen ausser es gab inzwischen wieder eine Änderung in den Gesetzen....

    Gruesse Uli

    Klar bist du schneller

    aber ich fahre vor dir :biggrins:

  • Ok werde ich Freitag mitbekommen dann schau Ma mal was rauskommt. Gruß Richie



    P.S. Habe auch eine zweite anhängersteckdose verbaut das kein Adapter mehr nötig ist und die alte zuvor Instandgesetzt.

  • Hier die Gutachten für unter anderem FE10 und FE11. Aber erst ab BJ 99 erst zugelassen.


    explorer-board.de/wcf/attachment/17914/


    Meine Trittbretter hat der TÜV übrigens selbst in seinen Unterlagen gesucht und meine mitgebrachten ignoriert. Die obige Gutachten ist vom TÜV und liegt dem somit auch vor.

    Gruesse Uli

    Klar bist du schneller

    aber ich fahre vor dir :biggrins:

  • der Ramschutz muss bis zu einem Stichtag (Datum nicht im Kopp) bereits eingetragen gewesen sein, sonst kannst du anschleppen an Gutachten was du willst.... in seinem eigenen Interesse sollte der TÜVer lieber noch mal die Gesetzeslage anschauen, ehe er Kopf und Kragen durch Unwissenheit riskiert.


    Du bist doch schon einem damit drauf gebrettert... wenn die Polizei mal richtig in die Papiere guckt, hast du Ärger am Hals.... aber mach, wie du meinst.

    Nur: solltest du damit mal einen Fußgänger statt eines Autos erwischen (egal ob du ursächlich Schuld daran hast, möchte ich nicht in deiner Haut stecken

    Gruß Winne


    Wenn die Sonne des Wissens tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten


    Natürliche Blödheit schlägt künstliche Intelligenz....


    99er XLT SOHC 2xx PS
    Prins VSI

  • Hallo Richie


    Wenn der Prüfer so "flexibel" ist, und den Bügel abnimmt … lass ihn machen.

    Die nächste Hürde ist die Zulassungsstelle. Da brauchst du auch jemanden, dem das egal ist, oder sich damit nicht auskennt … :_/: und die Abnahme in die Papiere übernimmt.


    Viel Erfolg !


    Die Unterlagen für FE10 bis FE13 habe ich heute auch noch gefunden. Aber Uli hat sie die ja schon zur Verfügung gestellt.

    Ausdrucken, dem TÜV vorlegen und sehen was passiert.



    Ohne den Kram eingetragen zu haben, würde ich persönlich sicher nicht mehr rumfahren.

    Man kann gar nicht so dumm denken, wie es kommen kann … :rolleyes:

  • Guten Tag,

    an Richie84 und Mitglieder


    habe den Explorer 1999 mit Vollrammschutz( vorne, seitlich, hinten ) alles eingetragen.

    War mal beim TÜV und habe folgendes gefragt:

    Wenn das Auto kaputt ist und ich den gleichen Typ wieder kaufe, kann ich dann den Rammschutz umbauen.

    Antwort vom TÜV Mann:

    Wenn ich einen Eintrag nachweisen kann, darf man rückwirkend bis BJ 2007 alles übertragen.

    Habe den Rammschutz von der Firma Schiessler Edelstahl, den Rammschutz gibt es aber auch nicht mehr.

    Wenn du Interesse hast, kann ich dir eine Kopie von meinem Schein geben, wo alles eingetragen ist.

    Frage mal den TÜV, ob es dann funktioniert.


    Gruß

  • Habe den Rammschutz von der Firma Schiessler Edelstahl, den Rammschutz gibt es aber auch nicht mehr.

    Wenn du Interesse hast, kann ich dir eine Kopie von meinem Schein geben, wo alles eingetragen ist.

    Ja, deine Hilfe in allen Ehren 8), würde aber nur funktionieren, wenn du eine Eintrag von dem Cobra/SOR Zubehör aufweisen kannst.

    Sollte sich aber ggf. doch auch auftreiben lassen. Die wurden damals schon sehr häufig verbaut.


    Schiessler Zubehör ist da leider ein anderer Hersteller mit separatem Gutachten.

  • "Nur TÜV" bekommen, ist natürlich immer gut, oder auch die Papiere zum Eintragen in den Fahrzeugschein?

    Gruesse Uli

    Klar bist du schneller

    aber ich fahre vor dir :biggrins:

  • Hi,


    bekommt man bei euch tüv wenn man Teile dran hat die nicht eingetragen sind und nicht eingetragen werden?

    Bei uns in Bayern jedenfalls nicht. Aber das teilegutachten hat ausgereicht.


    danke

  • Bei uns im Bayern bekommt man kein tüv da sie penibel nachschauen. Ja hab einen Zettel bekommen und wollte erst das teilegutachten sehen und somit alles eingetragen.😉

  • Dank an Richie84 für die Rückmeldungen


    Nun noch ein paar Infos allgemein zu dem Thema Anbauen von Teilen.


    Viele Komponenten am Fahrzeug brauchen ein Zulassung in Deutschland. Das geht so weit dass selbst die Glühbirnen eine Zulassung haben. Deshalb darf man auch keine "billig" LED Scheinwerferbirnen oder Blinker b.z.w. Brems/Rücklichter Birnen durch nicht zugelassenen LEDs tauschen. Siehe auch die Rücklichter selbst. Dies ist alles von der Behörde geregelt.


    Es gibt nun als Zulassung, für manche Teile eine sogenannte ABE (allgemeine Betriebserlaubnis).

    In der ABE sollte das Produkt und die dazu passenden Fahrzeuge stehen. Bei Fensterfolien wird natürlich nicht das exakte Fahrzeug aufgeführt.

    Mit der ABE hab man dann die Bestätigung dass das Produkt am Fahrzeug, im öffentlichen Strassenverkehr, benutzt werden darf. Es ist empfehlenswert die ABE immer mit zu führen, dann gibt es auch keine Diskussionen bei Kontrollen. Komponenten die eine passende ABE, für dein Fahrzeug, besitzen müssen nicht eingetragen werden in der Zulassungsbescheinigung.


    Nun gibt es noch Teilegutachten. In diesen steht das Produkt. Das Fahrzeug mit genaueren Daten. Wie das Produkt verwendet werden soll und wie es montiert werden muss. Ebenso steht auch dabei dass das Produkt von einer Prüfstelle abgenommen werden muss.


    Das Teilegutachten macht es dem Prüfer "leichter" die Genehmigung zu erteilen. Wirklich zwingen kann man den Prüfer damit aber nicht die Genehmigung zu erteilen.


    Mit dem, vom Prüfer, unterschriebenen Teilegutachten oder der Änderungsabnahme, darf man dann ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere fahren.

    Wenn man jedoch diese Papiere nicht unterschrieben hat erlischt die Betriebserlaubnis und man fährt ohne Zulassung herum. Auch wenn man es eintragen könnte. Es muss abgenommen sein.


    Hier ein Beispiel für das Telegutachten, Auszugsweise, mit dem Abschnitt den die Prüfstelle abstempeln muss. Meist gibt es die Änderungsabnahme auf separaten Unterlagen. Auch hier ein Muster.


    Teilegutachten Muster

    Unbenannt1.PNG

    Unbenannt2.PNG

    Unbenannt3.PNG


    Änderungsabnahme Muster DEKRAAenderungsabnahme_2_1.jpg


    Zulassungsbescheinigung Muster Teil 1 und 2. In 1 ist der Frontbügel und Trittbretter eingetragen.

    Zulassungsbescheinigung Teil1.jpg




    Noch zum Schluss. Im Prinzip kann man auch eine Boing als Frontschutzbügel anbauen. Wenn der Prüfer das gut findet und es so genehmigt, in einer Einzelabnahme, kann die dann auch montiert bleiben.