Hat schon der XP0 oder erst der XP1 eine Abregelung?

  • In meinen Fahrzeugpapieren findet sich nirgendwo eine Angabe zur Höchstgeschwindigkeit (m)eines Ford Explorers der ersten Generation. In beiden Typenscheinen steht unter Bauartgeschwindigkeit nur "---".


    Die Motorleistung, bzw die Angabe von 125kW differiert ja auch vom Ford Explorer1. Ich kann mir nicht vorstellen, warum mein 92er Ford Explorer bei gleicher Motorisierung um 4kW mehr haben sollte, als ein 93er Ford Explorer1, der für den deutschen Markt gebaut wurde (oder lag da ev. einmal eine Grenze für die Besteuerung o.ä.)


    Gibt's eigentlich beim Ford Explorer1 auch eine Abriegelung oder kam die erst ab dem Ford Explorer2? Und wenn ja, war die auch bei den US-Modellen verbaut oder gab's die extra für den europäischen Markt.


    Die Frage ist eigentlich nicht von praktischer Bedeutung, da ich nicht vorhabe meine Ford Explorer's mit 180 über die Autobahn zu scheuchen (sofern sie das überhaupt überleben würden), aber es interessiert mich halt schon... ?(:)

  • Der Ford Explorer 1 ist auch abgeriegelt. In den Fahrzeugpapieren sind 170 km/h eingetragen. Soweit ich weiß handelt es sich wie beim Nachfolgemodell um eine elektronische Abriegelung.

  • Aha, aber jetzt stellt sich die Frage, ob diese Abriegelung nur für die deutsche Ausführung, also Ford Explorer1, bzw. nur in EFord Explorerortversionen verbaut wurde, oder ob's die auch in der US-Ausführung gleich als Standard gab.


    Es könnte ja auch sein, dass es sogar eine Abriegelung bei einer niedrigeren Geschwindigkeit für die US-Modelle gibt, etwa 100mp/h / 160km/h


    Irgendwann zu Beginn der 90er wurde ja das nationale Tempolimit in den USA gekippt und den einzelnen Staaten überlassen, wie hoch sie's ansetzen. Daher hätte eine Begrenzung eines Wagens mit höherem Überschlagsrisiko ja (zumindest für die Bürokraten) durchaus Sinn gemacht.


    Ich kann dazu aber nichts in meinen schlauen Büchern finden...

  • Zitat

    Original von homerbundy
    Ich kann mir nicht vorstellen, warum mein 92er Ford Explorer bei gleicher Motorisierung um 4kW mehr haben sollte, als ein 93er Ford Explorer1, der für den deutschen Markt gebaut wurde (oder lag da ev. einmal eine Grenze für die Besteuerung o.ä.)


    soweit ich weis hat das mit den unterschiedlichen Abgasverordnungen zu tun . meine bei eFord Explorerloristen auch mal gelesen zu haben , das es einen eigenen Ford Explorer1 Typ für Kalifornien mit noch weniger Leistung gegeben hat (wegen der weltweit strengsten Abgasverordnungen).
    Abgeregelt wird doch nach Geschwindigkeit und nicht nach Leistung oder ?


    mfg mobay

  • Also zumindest was die Angabe der Motorleistung angeht bin ich mir ziemlich sicher, dass unsere Techniker bei der zuständigen Typisierungsstelle (bei meinen beiden Ford Explorer's ist das jeweils das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung gewesen), wahrscheinlich keinen blassen Dunst hatten und einfach irgendeinen Wert umgerechnet haben, wobei ev. noch ein bisschen gerundet oder geschätzt wurde.


    KW, SAE- und DIN-PS, keine Leistungsangaben im US-Title, da wird's schon schwierig. Eine Messung auf'm Prüfstand werden sie sich wahrscheinlich auch nicht angetan haben. Also auf die Angaben in der Einzelgenehmigung geb' ich nicht viel. Dazu war ich schon zu oft bei Typisierungen dabei... (da herrscht über weite Strecken Verwunderung und Ratlosigkeit)


    Das hat natürlich auch seine Vorteile, denn somit darf ich mir Klarglasscheinwerfer montieren, jeden erdenklichen Auspuff (könnte ich mir sogar selber einen konstruieren), Altezza-Rücklichter wie's mir gefällt und vieles mehr. Und wenn's tatsächlich einen Geschwindigkeitsbegrenzer geben sollte, kann der auch rausfliegen. Die Reifen sind mit 235/75/15 eingetragen (Felgenbett ist völlig egal und Einpresstiefe auch), im nächsten Typenschein steht dann noch was von 31 Zoll. Na schaumamal, was mir da noch einfällt. :]

  • Das gefällt mir auch:


    zulässige Achslasten VA / HA


    beim 90er: 1152 / 1338
    beim 92er: 1197 / 1360


    (trotzdem haben beide ein Eigengewicht von 1850Kg, eine Nutzlast von 544Kg und ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von 2394Kg ?( )


    der Ford Explorer mit Anhängerkupplung hat keine typisiert, der ohne dafür schon :]


    bei einem Ford Explorer haben die Tester sogar die Motornummer gefunden! :tanzen:

  • BJ 1991-1992

    Zitat

    Der neue 4.0-Liter-V6-OHV-Motor mit zunächst 155 bhp (hierzulande ca. 160 PS), bulligen 300 Nm Drehmoment und geregeltem Katalysator (Normalbenzin) basierte in seiner Grundkonstruktion ...


    BJ 1993

    Zitat

    1993 wurde das vollwertige ABS an allen Rädern eingeführt sowie die Leistung des Motors um 5 bhp auf 160 bhp (hierzulande ca. 165 PS) angehoben. Weitere Änderungen des Modelljahres waren gering.



    als Höchstgeschwindigkeit ist bei mir 170km/h angegeben , abregeln tut er soweit ich mich erinnern kann bei 160 (hab ich nur einmal versucht)


    Wo fährst du zum typisieren eigentlich hin ?? TÜV gibst ja in Österreich nicht ?


    mfg mobay

  • Typisieren läßt man bei uns bei dem jeweils zuständigen Amt der Landesregierung, oder in Wien bei der MA (Magistratsabteilung) 46. Die haben eigene Prüfstellen, wo alles auf Konformität mit den hiesigen Vorschriften und Gesetzen überprüft wird.


    Sofern's eine Typengenehmigung (quasi ABE) für ein Fahrzeug gibt, werden die Werte übernommen und eingetragen. Wenn's nur marginale Informationen gibt, wird ev. auch getestet (kann u.U. recht teuer werden).


    Meine beiden Ford Explorer's wurden von einer Ford-Vertretung zur Genehmigung vorgeführt. Da wird dann meist etwas kulanter vorgegangen, als wenn ein Privater mit seiner Neuanschaffung den Antrag stellt.


    Wie's aussieht, werd' ich das bei meinen Ford Explorer's wohl austesten müssen, wenn ich wissen will ob da ein Begrenzer drinnen ist...