Eine eilige Frage, da Morgen Kauftermin... Reifen Felgen...

  • Hallo Ford Explorer Freunde,


    habe ne eilige und dringende Frage und hoffe auf eine Antwort von Euch.


    Wir haben Morgen einen Kauftermin für einen Ford Explorer Bj. 3/95 noch alte Front.


    Der Besitzer wollte die neu montierten Reifen, Felgen und Bullfänger noch beim TÜV eintragen lassen, jedoch hat Ford sich geweigert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen, da die Teile nicht in einer Ford Werkstatt montiert wurden.


    Wie hoch ist denn das Risiko, bzw. der Aufwand die Dinge ohne Probleme eingetragen zu bekommen???


    Folgende Teile müßten eingetragen werden:


    16" Chromstahlfelgen wie neu und brandneue Bridgestone Dueler 689 - 255/70 R 16 - neu (Fahrzeughöherlegung ca. 60mm)


    Sowie ein Bullfänger aus Chrom.


    Soll ich mit einem Preisnachlass den Wagen kaufen oder lieber nicht ?????


    Wer gibt mir einen Rat ????


    DANKE


    Langschan

  • Hallo Langschan,


    wenn es original Felgen eines Ford Explorer2 sind gibt es durchaus eine Möglichkeit das ein Tüv-Prüfer diese Einträgt. Da es aber nicht sicher ist und zudem eine Tachoangleichung notwendig ist würde ich es mir gut überlegen ob Du dem Verkäufer nicht noch eine Woche Zeit läßt den Wagen odrnungsgemäß eintragen zulassen oder ob Du diese Unsicherheit auf Deine Kappe nimmst und vielleicht einen Nachlaß von 200 € für Eintragung und Rennenrei aushandelst.


    Schau Dir lieber den Wagen mal gründlich an und überlege ob der Preis überhaupt angemessen ist.

  • Hallo langschan,


    natürlich kommt es in erster Linie auf den Preis an, ist der niedrig genug, kannst du die Lauferei auf Deine Kappe nehmen.


    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifen und Felgen wirst Du mit Sicherheit auch vom Reifenhersteller oder sogar von jemandem aus dem Board bekommen können.


    Auch den "Bullenfänger" wirst Du eingetragen bekommen, die Bescheinigungen dafür wirst Du auch hier im Board, oder vom Hersteller ( Cobra ? ) bekommen.


    Über die Kosten der Eintragungen solltest Du Dir im Klaren sein, ist nicht die Welt, aber die Kosten kannst Du ja vielleicht noch vom Kaufpreis runterhandeln.


    Im Anhang eine *.jpg Datei, die zwar von Good Year ist, aber eine von Bridgestone wird sich bestimmt auch auftreiben lassen.

  • Hi,


    hier hast du auch die Auflagen für das Goodyeargutachten :


    Auflagen und Hinweise
    1) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
    einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
    bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten
    Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße
    Anbau der Reifen wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im
    Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.
    2) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
    mit der Umrüstung der Reifen eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
    und ihre Auswirkung auf die Umrüstung der Reifen gesondert zu beurteilen.
    3) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck ist
    zu beachten.
    4) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
    nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit Allradbetrieb darf
    dieser nicht eingeschaltet sein.
    5) Die Betriebsmöglichkeit mit Schneeketten wurde nicht geprüft.
    23) Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig mit Felgen der Größe 7Jx16H2 ausgerüstet sind.
    45) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen
    sind, mit Ausnahme von M+S Reifen, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
    Bei der Verwendung von M+S Reifen deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter
    der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist im
    Blickfeld des Fahrers ein Aufkleber, mit der für die M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
    sinnfällig anzubringen.


    Tachoangleichung wird da wohl kaum zu übergehen sein, das einzig wirklich aufwendige. Es sei denn man kann das durch zb. Ritzelaustausch erledigen, soweit bin ich aber noch nicht in Ford Explorertechnik eingedrungen.


    Jedenfalls wird es da nicht einfach ne Unbedenklichkeitsbescheinigung geben.


    Ansonsten, jo, alles ne Preisfrage. Denn machbar ist letztendlich fast alles.


    VielErfolg, Gruß
    Roland

  • Hallo und Danke für die Tips.


    Wurde alles eingetragen....... es gibt auch noch vernünftige Leute beim TÜV *g