Typschlüssel (in D) bei Autogas

  • Da im Gasbetrieb ja bis zu 80% geringere Abgase erzeugt werden wäre es mal interessant zu erfahren, ob schon jemand eine Umschlüsselung aufgrund Autogas-Nachrüstung erlangen konnte.


    Bisher hies es doch immer, das durch die Möglichkeit, das Fahrzeug trotzdem zu 100 % auf benzin zu fahren, keine Umschlüsselung vorgenommen würde.


    Nun sind die LPG / Erdgasfahrer dran, in die bresche zu springen und sich bei der zuständigen zulassungsstelle / Finanzbehörde mal schlau zu machen. oder ?

  • Irgendwo stand doch schon, dass eine Umschlüsselung nur gemacht wird, wenn der Benzintank verkleinert wird. Die Grösse weiss ich nichtmehr, glaub 10 Liter oder so...

  • Daran kann ich mich auch erinnern. Es hiess dort dass die Fahrzeuge ja nach wi vor bivalent seien, und somit eine Klassierung in eine andere Schadstoffklasse hinfällig ist. So ist es auch in der Schweiz.

  • Zitat

    Original von Amokopa
    1. Irgendwo stand doch schon, dass eine Umschlüsselung nur gemacht wird, wenn der Benzintank verkleinert wird.
    2. Die Grösse weiss ich nichtmehr, glaub 10 Liter oder so...


    Hallo Amokopa,


    zu 1.: Das ist ja die Frage: Wurde die Autogas-Anlage tatsächlich (richtig)
    eingetragen!?


    Laut der folgenden Tabelle:
    Sie fahren ein Auto, das mit einem Autogas-Antrieb nachgerüstet worden ist. Wie erkennen Sie in den Kfz-Papieren, ob die Antriebsart richtig eingetragen ist?


    Im Kfz-Brief wird unter der "Ziffer 5" die Antriebsart des Fahrzeuges verschlüsselt aufgeführt. Für Autogas Fahrzeuge sind folgende Schlüsselnummer relevant:


    Schlüsselnummer Kurzbezeichnungin den Fahrzeugpapieren Art
    11 FLUESSGAS monovalentes Autogasfahrzeug
    28 OTTO/FLGAS bivalenter Betrieb mit Ottokraftstoff oder Autogas
    29 OT/GK/FLG bivalenter Betrieb mit Ottokraftstoff (GKAT) oder Autogas
    30 OT/UK/FLG bivalenter Betrieb mit Ottokraftstoff (UKAT) oder Autogas
    31 OTTOFG-OBD bivalenter Betrieb mit Ottokraftstoff oder Autogas und mit OBD


    "müßte" in jedem Fall der Schlüssel geändert worden sein!


    zu 2.: Das wäre dann die "monovalente" Antriebsart und die verbleibende
    (Benzin-)Tankgröße darf nach unseren Infos da nur 15Liter betragen.


    Ich habe aber eines unserer Mitglieder gebeten, da noch einmal
    nachzuhaken ...


    mfg
    Mark

  • @ alle


    also mein Ford Explorer wurde auf Autogas umgerüstet !


    eine Umschlüsselung kommt nicht in Frage, da der Benzintank größer
    als 15 l ist.
    (da der Deutsche Gesetzgeber davon ausgeht man fährt nur mit Benzin :eyes: )


    Ich habe (Dank nochmals an Mark ! ) eine Umschlüsselung nur durch das
    Fordformular bekommen.


    Jetzt kommt`s : von 14 auf 26 (wurde beim TÜV getätigt)


    bei der Zulassungsstelle Kopfschüttelnd , wurde die 26 übernommen


    mit dem hinweis, daß es die 28 o. 29 sein müßte ???


    also ich werde aus Zeitmangel jetzt die 26 einfach lassen



    viele Grüße

  • @ ranger


    danke für die Aufklärung, natürlich ist es besser !


    nur , mir stinkt die unfähigkeit der Behörden.


    viele Grüße

  • wenn ichmal hier von köln ausgehen darf..


    ichmöchte nicht in einer meldehalle/zulassungsstelle meinen dienst verrichten müssen..


    das ist die hölle was man am tage da erlebt und noch freundlich sein muss!!!




    ... wie gesagt .. sei froh und lass dir ruhig lange zeit mit dem richtigstellen ;-)


    entscheident ist das die gasanlage eingetragen ist.. der rest wird niemand bemerken ;-)

  • ...hatte ich eigentlich drauf geantwortet. Irgendwie scheinen meine Posts irgendwo im Cyber-Space zu verschwinden...