Flüssiggas doch bis 2020?

  • Hey Leutz,


    nachdem ja nun bereits alles verloren schien, und der Flüssiggasverband seine Ansprüche nicht geltend machen konnte (Ihr erinnert Euch, das Binnen einer Woche das Finanzministerium umkippte, nachdem die Erdgaskonzerne massiv auf die Ministerien in Berlin eingewirkt hatten), gibt es nun wieder POSITIVE NEWS zu berichten.


    Es scheint noch nicht alles verloren.


    Hier der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
    Beschluss des Bundesrates vom 07.04.2006


    Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
    ...
    4. Zu Artikel 1 (§ 2 Abs. 2 Nr. 2, § 56 Abs. 2 Nr. 2 EnergieStG)


    In Artikel 1 ist in § 2 Abs. 2 Nr. 2 und in § 56 Abs. 2 Nr. 2 jeweils die Angabe
    "bis zum 31. Dezember 2009" durch die Angabe " bis zum 31. Dezember 2020 "
    zu ersetzen.


    Begründung:
    Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Flüssiggas im Vergleich zu Erdgas sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht als gleichwertig betrachtet werden kann. Daher ist es unerlässlich, dass für Flüssiggas und Erdgas als Kraftstoff gleiche Rahmenbedingungen im Wettbewerb geschaffen und damit der mittelständisch geprägten Flüssiggasbranche Planungssicherheit für langfristige Investitionsprojekte ermöglicht werden.
    Auch aus verkehrspolitischen Erwägungen heraus ist eine Gleichbehandlung von Flüssiggas und Erdgas geboten. Flüssiggas zielt im Gegensatz zu Erdgas auf den Altbestand an Fahrzeugen, da sowohl der technische als auch der finanzielle Aufwand zur Umrüstung auf Flüssiggas deutlich geringer ausfällt.
    Unter den fossilen Energieträgern sind Flüssiggas und Erdgas die Energieträger mit dem geringsten Kohlenstoff/Wasserstoff-Verhältnis. Sie verfügen auf Grund dessen über ein erhebliches CO2-Minderungspotenzial. Damit können gasbetriebene Fahrzeuge einen nicht unerheblichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehrssektor leisten. Insbesondere stellen Erdgas- und Flüssiggasfahrzeuge vor dem Hintergrund der seit Januar 2005 in Deutschland umgesetzten EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie eine wirtschaftliche Alternative zu Dieselfahrzeugen dar.
    In wissenschaftlichen Studien wurde nachgewiesen, dass Erdgas- und Flüssiggasfahrzeuge hinsichtlich ihrer Umwelteigenschaften als gleichwertig einzustufen sind. Darüber hinaus können Erdgas und Flüssiggas eine Brückenfunktion zum Wasserstoffzeitalter übernehmen, da auch Flüssiggas zur Wasserstoffherstellung verwendet werden kann.
    Nach dem Fortschrittsbericht 2004 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung soll Flüssiggas bis 2020 einen Marktanteil von 1,5 v.H. am Gesamtfahrzeugbestand erreichen. Dies ist nur durch eine steuerrechtliche Gleichstellung von Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff zu erzielen.
    Unabhängig von den dargestellten sachlichen Erwägungen können durch die Gleichstellung von Erdgas und Flüssiggas in der stark mittelständisch geprägten Flüssiggasbranche vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue Stellen geschaffen werden. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 33.000 Fahrzeuge auf Flüssiggasbetrieb umgerüstet. Damit ist auch das Kfz-Handwerk von einer steuerlichen Ungleichbehandlung von Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff maßgeblich betroffen.



    Der gesamte Text hier: http://www.bundesrat.de/coreme…06B,property=Dokument.pdf


    Also doch Gleichstellung bis 2020?
    #jubel# #jubel# #jubel#


    (teilentlehnt aus "Jeepfriends" von Yellow-Boomer- Danke Dir)

  • jepp.....das wäre echt super #jubel#
    Dann wäre der nächste Ford Explorer auch wieder mit Gas unterwegs :P :P :P