XP1 Abschleppen, was ist der mit Servolenkung und der rechtliche Aspekt

  • Hallo zusammen,


    habe mich nach langer Inaktivität im alten Forum endlich entschlossen, dem neuen Forum beizutreten. Ist ja einiges los hier !


    Mein Problem ist folgendes:
    Mein Ford Explorer (XO 0 )springt nicht mehr an, da höchstwahrscheinlich der Anlasser defekt ist. Nun muss ich ihn irgendwie zu der Werkstatt meines Vertrauens bringen. Wie schaut das eigentlich beim Abschleppen aus. Ich glaube mich zu erinnern, dass es da ein Problem mit der Servolenkung bei ausgeschaltetem Motor gibt und das Öl aus dem Behälter herausgedrückt wird, wenn man ohne laufenden Motor die Lenkung bewegt.


    Im Handbuch habe ich dazu nichts gefunden. Kann ja eigentlich nicht sein, dass ich den Wagen nur mit Hänger transportieren kann.


    CU
    Doc Walker

  • Hallo Doc!


    Erstmal herzlich willkommen hier im Forum! :)


    Ich habe ehrlich gesagt noch nie gehört, dass es beim Abschleppen Probleme wegen der Servolenkung geben soll... :gutefrage:


    Und wenn man so schaut, was alles in der Gegend herumgeschleppt wird kann ich mir das auch nicht ganz vorstellen.
    Dass bei Betätigung der Lenkung ohne Motor etwas von der Servoflüssigkeit rausgedrückt werden kann ist schon richtig, aber ich nehme an, dass das beim Abschleppen nicht so gravierend ist.

  • Willkommen Doc,


    das mit dem Servoöl ist schon richtig, aber das ist schlimmer wenn man ihn aufgebockt schnell von links nach rechts lenkt.
    Auch richtig ist, das man Automatikfahrzeuge nicht längere Strecken abschleppen soll!


    Da wird das Getriebeöl zu heiß denn es wird ja nicht gepumpt :(
    Aber bis zur Werkstatt gehrt das alles schon, nur mehr als 20 km würde ich ihn nicht schleppen ;)

  • Ich möchte dir aus einem anderen Grund davon abraten. Bei dieser Art des Abschleppens fehlt grundsätzlich der Nothilfegedanke des Abschleppenden. Dadurch wird die Aktion rechtlich gesehen zu einem Schleppen. Der unterschied zu Abschleppen besteht darin, dass der Ziehende die Klasse 2 (oder neu CE) braucht, der Fahrer des gezogenen Wagens die Klasse 3 (oder neu B). Zur Verbindung der Fz. einer Schleppung braucht man eine Schleppstange. Auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden brauchst du noch eine offizielle Schleppgenehmigung.
    Alles in allem wäre ein Anruf beim ADAC wahrscheinlich billiger, als so ein Risiko einzugehen.
    Natürlich muss man auch erst bei so etwas von meinen grünen Kollegen erwischt werden.

  • Hallo Gast,


    das gilt aber nur wenn
    a) das Auto nicht angemeldet ist - oder
    b) wenn es aus eigener Kraft fahren könnte.


    Ein Pannenfahrzeug kann man immernoch einfach mit Klasse 3/B auch mit einer Abschleppstange abschleppen. Genaugenommen braucht der im Pannenfahrzeug sitztende Führer des Abgeschleppten Fahrzeuges nicht einmal eine Fahrerlaubniss :gutefrage:

  • Und hinsichtlich Abschleppen, schaut doch mal im Handbuch nach. Ich glauber der Aufwand ist nicht gering und da macht es noch mehr sinn, den ADAC anzurufen oder die Werkstätte zu bitten, den Hobel abzuholen.

  • @Laborloddel
    Wie gesagt der Nothilfegedanke muss zwingend zugrunde liegen. Beispielsweise das Pannenfahrzeugaus einer Gefahrensituation (Autobahn) abschleppen. Ansonsten gilt egal ob angemeldet oder fahrbereit. Ohne Nothilfegedanke ist es ein genehmigungspflichtiger Schleppvorgang.
    Wenn der Nothilfegedanke zugrunde liegt hast du Recht, dann reicht Klasse 3 und im abgeschleppten Fahrzeug muss man körperlich und geistig in der Lage sein ein Fz. zu lenken.
    Wenn aber z.B. der ADAC schneller an der Pannenstelle sein kann bzw. keine zeitliche Dringlichkeit besteht, so wird die Nothilfe verneint.
    Aber wir können uns in Münster ausführlich darüber unterhalten. :)

  • Danke für die vielen Antworten. Hänger ist organisiert und Wagen wird am Montag abgeholt. Anlasser ist heute von us-discount-parts eingetroffen. Ich hoffe, dass damit auch das Problem gelöst ist. Bei der Lieferung war nämlich ein Hinweis auf Englisch beigelegt, wonach (ich zitiere) "corrosion build up at the solenoid terminal connector causes the same failure and symptoms like a bad starter. Ford´s solution is to install a repalcement harness connector to the switch terminal , along with the application of dielectric gel to prevent moisture and corrosion build up.


    Na ja, nächste Woche weiß ich mehr.


    CU
    Doc Walker

    Einmal editiert, zuletzt von Doc Walker ()

  • Hallo!


    Von Nothilfegedanke habe ich in Österreich noch nichts gehört, bei uns darf man immer ein Kraftfahrzeug abschleppen aber nur mit gültiger Fahrerlaubnis und mit maximal 40km/h und somit nicht auf Autobahnen.


    Mit der Servolenkung und dem Automatikgetriebe ist das aber auf jeden Fall ein Problem.


    Gruß chevy

    Ich mach keine rächtschraibfeler ich bin nur ein par rächtschraibräformen voraus!
    Achtung!!! Keine Haftungsansprüche bei Schäden die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen von mir entstehen.

  • Hi Leute


    Also ich weis nicht; Ihr macht da ein trara draus, das ist ja schlimmer wie im Kindergarten. Es steht irgendwo ich darf das nicht und dann tut man es auch nicht???? Und wenn da steht hops in den Bach dann wird das auch ohne zu murren gemacht???


    Wenn ich ein Fahrzeug abschleppen müßte würde ich das tun und zwar ohne lange zu fragen darf ich es nun und habe ich alle Geseztmäßigkeiten erfüllt oder nicht!


    Was man allerdings wirklich beachten sollte beim Automatik bzw. speziell beim Ford Explorer, nicht mehr als 80 km und nicht schneller als 80km/h! Oder achswellen abhängen. Außerdem Niveauschalter ausschalten und Getriebe auf Poss. " N ".


    Gruß Pandoc

  • Also ich hab' mich zuletzt schlau gemacht, als ich mit der Stange den 92er Ford Explorer von Graz nach Wien geschleppt hab'. Die das abgeschleppte Fahrzeug lenkende Person muss tatsächlich nicht zwingend einen Führerschein haben - max. sind aber natürlich auch nur 40km/h erlaubt.


    Ich hab' damals die Kardanwelle ausgebaut (was ja wirklich kein Fehler war) und meine Freundin (mit Führerschein) hat hinten gelenkt. Allerdings lief der Motor (also gab's auch Servolenkung).


    Im Übrigen halte ich es bei solchen Aktionen wie Pandoc: Im Ernstfall darf einem halt der Schmäh nicht ausgehen :D

  • @ Pandoc
    grundsätzlich hast du ja recht, aber wenn es in Bereiche von Straftaten geht, und Fahren ohne Fahrerlaubnis (Klasse 2) ist eine Solche hört für das deutsche Gesetz der Spaß auf. Wenn man dann in eine Kontrolle gerät oder sei es auch nur unverschuldet in einen Unfall ist auf deutsch gesagt die "Kacke am dampfen". Dann wäre der Füherschein für ein Jahr weg (ohne Vorbelastung) hinzu kommt eine Geldstrafe die sich nach Einkommen richtet. Da gehören eher defekte Teile wegen falschen Abschleppens oder irgendwelche Ordnungswidrigeiten zum Kinderkram.
    Nun gut das Glück ist mit den mutigen. Aber manchmal scheint in einigen Bereichen eine wenig Aufklärung angebracht zu sein. ;)