Anhängelast beim Plori von 4,7 To???

  • Hi ihr!
    Bei eBay steht ein Ford Explorer drin, der darf 4700 Kg bis 8% Steigung ziehen, weiss einer von euch, wie das geht? Ich dachte, bei uns in D wäre bei 3,5 To Schluss...

    2 Mal editiert, zuletzt von Amokopa ()

  • Hi Amokopa!


    Das mit den 3,5 Tonnen stimmt nicht so ganz!


    Weiss zwar nicht genau wie das beim Ford Explorer ist, aber der Nissan Patrol den ich vorher hatte hatte auch eine Zuglast von 4,5 Tonnen! Jedoch stand fett im Brief das die Last nur mit ORIGINAL Bereifung gezogen werden darf! Ich denke das der Vorbesitzer ein schweres Boot oder so etwas ähnliches gezogen hat! Und ausserdem vermute ich das der Vorbesitzer anstelle eines Kugelkopfes ein Zugmaul dran hatte, denn soweit ich weiss dürfen die Kugelköpfe nur bis 3,5 Tonnen ziehen!


    Gruss Joe!

  • Das mit dem Gesamtgewicht des Zuges ist wahrscheinlich gar nicht so abwegig, passt aber trotzdem nicht . Weil max.zul.Gg.Ford Explorer 2512kg + 2568kg Anhänger= mehr wie 4700kg.
    Vieleicht handelt es sich um einen Hinterachsgetriebenen also ohne 4x4.
    Der hat wohl ein geringeres zul.GG. und Anhängelast.
    Anhänger von über 4,5t sind möglich bei bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Eignung des Zugfahrzeugs (Eigengewicht), Maulkupplung und Druckluftbremse.

  • Der hat eine ganz normale Anhängerkupplung und hat 4,7 To eingetragen, so wie es dort steht. Da steht, dass unter Ziff. 24 2450 Kg/ 4700 Kg bis 8% Steigung eingetragen ist. Also ich verstehe das irgendwie nicht...
    Den Link zu dem Plori wollte ich dazu machen, der geht dann aber nicht. Er ist aber gleich auf der ersten Seite, der 5 oder so. Man sieht die 4,7 To gleich im Text...

  • also stimmt doch,


    Anhängelast 2350kg , ZUGGEWICHT 4700kg!!! nicht Anhängelast!!!

    Einmal editiert, zuletzt von ramius ()

  • Achso, jetzt kapiere ich es auch endlich :). Zuggewicht heist nicht, was er ziehen darf, sondern was der Zug wiegen darf, auch wenns kein Zug, sondern ein Auto mit Hänger ist ...
    Wieso schreibt man da so einen Mist rein, der Sinn ist mir nicht ganz klar. Man hat ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht und eine maximale Anhängelast, gebremst und ungebremst, fertig.
    Alles Andere irritiert solche Menschen wie mich, für die ein Auto kein Zug ist doch nur...

  • Ein Auto mit Anhänger wird als "Zug" bezeichnet. Und das nette Zeichen auf Autobahnen, wo ein roter LKW neben einem schwarzen LKW symbolisch dargestellt ist, gilt nicht nur für rote LKW mit Plane und Spriegel - da fallen auch "Züge" drunter sowie Motorräder mit Beiwagen. Die genauen Bestimmungen verrät die STVO. Aber das führt zu weit....


    Ein Anhänger darf auflaufgebremst sein solange er 3.5 to ZGG nicht überschreitet. Ausnahme : bis 8 to sofern er bauartbedingt für Geschwindigkeiten bis max. 40 km/h zugelassen ist.


    Einfach mal in die StVZO schaun..... ;)


    Und : auch wenn´s unglücklich formuliert war : wenn der Ford Explorer 4.7 to ziehen dürfte hätte ich das als "max. Anhängelast" im Angebot erwartet.. ;)

  • Hi,


    ist in meinem Schein auch eingetragen :


    ZIFF.14: BIS 1960 JE NACH AUSR. *ZIFF. 27+28:2350KG MAX 8%STEIG.MAX.ZUGGEW. 4700KG*ZIFF.27:ANH-KUPPL.TPHE394510**



    Gruß


    Peter

  • jo, is doch klar : 27 is Prüfzeichen der AHK, 28 is maximal zulässige Anhängelast : 2350 kg bis 8 % Steigung, Gewicht des gesamten Zuges 4.7 to.


    Eigentlich Blödsinn, der Eintrag, weil mit Sicherheit in Ziff. 28 auch nochmal die 2350 stehen, oder ?


    Außerdem wird auf dem Typschild der AHK auch entsprechendes stehen, bei mir sind´s 18 kg mehr als im Schein eingetragen ( rührt daher das wohl schonmal ne andere AHK eingetragen war , was weißich wer die verzammelt hatte.... )