Getriebeprobleme

  • Moin Moin!!


    So nun hat mich der GetriebeClown auch erwischt.


    Heute morgen ging bei mir die Motorkontrolleuchte an, bin dann zur Ford_
    Werkstatt gefahren und habe den Fehler auslesen lassen.
    Der Monteur teilte mir dann mit das es ein Problem mit den Magnetventilen
    sein könnte.
    So nun mein Problem Wahlschalter auf "D" Anfahren aber das Getriebe schaltet nicht in den 2. Gang.
    Erst bei 4000 Touren und Fuß vom Gas, schwupp mit einem Ruck schon
    ist der Zweite drin. So verhält es sich mit allen weiteren Gängen auch.


    Getriebeöl hab ich kontrolliert ist OK.
    Weiterhin habe ich alle Kabel/Stecker ausgeblasen und mit Kontaktspray
    versorgt- keine Besserung.
    Ach ja nun fängt nach ca. 5min Fahrt auch noch die Overdriveleuchte
    an zu Blinken.


    Hat irgendjamand eine Ahnung was mit dem Getriebe ist.
    Mechanikschaden oder Elektronik defekt??


    Für Hilfe jeglicher Art wäre ich dankbar!!


    Ach ja das Öl ist klar und keine Spähne oder ähnliches zu finden.

  • So nun noch mal als Nachtrag
    Die Codes sind PO732-PCM und PO756-PCM
    ".Gang falsch übersetzt und SSB oder SSPCB funktion oder klemmt ausgeschaltet.
    Kann jemand damit was anfangen und wenn jemand Zeichnungen vom Ford Explorer getriebe hat wäre das auch Hilfreich

  • Irgendwo hatte ich in dem Zusammenhang mal was mit "Bremsbändern" gelesen, finds nur auf die Schnelle net... mach dich einfach mal schlau ob´s daran liegen kann, die kann man ( in gewissen Grenzen ) nachstellen. Kann sein das das schon alles bei deinem ist.

  • Hallo Leute!


    Wollte euch mal auf den neusten Stand der Dinge bringen.


    Getriebe im Arsch, Freundschaft dabei zu zerbrechen(nicht zum Auto)
    Habe das Auto von einem befreundeten Händler gekauft.
    Jetzt geht das Ganze nur noch übern Anwalt, wer das neue Getriebe bezahlt.
    Muß jetzt erst mal auf 2 Räder umsteigen (Fahrrad oder Moped)
    Aber sonst gehts mir gut.
    Mal sehn was aus der Geschichte noch so alles bei rauskommt.


    Wollt mich aber noch mal für Eure Ratschläge bedanken!!!


    Ganz besonders bei Nugmen der hier echt gute Tipps auf Lager hat.


    Nee jetzt mal ernst:


    Der Händler weigert sich trotz Gewährleistung das Getriebe zu erneuern oder zu überholen. :nono:
    Werd Euch weiterhin auf dem Laufenden halten! ;( #devil# ;( #devil#

  • Schade, das sich immer wieder aufgrund von Kleinigkeiten der wahre Charakter eines Menschen zeigt....


    Ich halt dir auf jeden Fall die Daumen, das die Angelegenheit bald vom Tisch ist, und vielleicht wird sich dein Händler ja auchnochmal eines besseren besinnen und versuchen eine andere Lösung für euch beide zu finden....

  • [quote]Original von Crizz
    Schade, das sich immer wieder aufgrund von Kleinigkeiten der wahre Charakter eines Menschen zeigt....


    Moin Crizz,



    also ich weiß nicht ob es sich bei einem Getriebetausch um eine Kleinigkeit handelt. Da kommen gut und gerne Kosten in Höhe von 2000 -3000 Euro zusammen.


    Es ist schon ärgerlich laufend diese Getriebegeschichten :moser:


    Und selbst wenn das Getriebe funktioniert fährt doch immer die Angst im Nacken mit es könnte doch was kaputt gehen.



    Nug

  • Nug, mein Gedanke geht mehr in die Richtung, das es wegen materieller Angelegenheiten - die er so wie ich das gelesen habe auch zurecht geltend macht - gleich eine Freundschaft kosten muß.


    Es gibt eben 3 Dinge im Leben, die man für Geld nicht kaufen kann :


    Liebe, Gesundheit und echte Freundschaft


    Erst wenn einem eines davon fehlt weiß man dessen Wert zu schätzen.


    Aber genug philosophiert - wichtig ist das ein Käufer Rechte hat, sofern keine sonderlichen Ausschlüsse vereinbart sind. Ich finds einfach haarsträubend das ein Händler plötzlich von sowas nix wissen will, da kauft man seinen Wagen doch lieber ohne Gewährleistung gleich entsprechend billiger von Privat.

  • Hallo Nugmen!


    Zitat

    Und selbst wenn das Getriebe funktioniert fährt doch immer die Angst im Nacken mit es könnte doch was kaputt gehen.


    Ich bin mittlerweile der Meinung, dass der Motor der größerer Mist ist als das Getriebe. Wenn man sich so durch die verschiedenen Themen liest, gibt es doch mehr kostspielige Reparaturen am Motor als am Getriebe.


    Gruß chevy

    Ich mach keine rächtschraibfeler ich bin nur ein par rächtschraibräformen voraus!
    Achtung!!! Keine Haftungsansprüche bei Schäden die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen von mir entstehen.

  • Hallo Wockie!


    Wahrscheinlich wird dein Problem mit dem Getriebe schon behoben sein, nichts des du trotz meine Diagnose auch wenn sie jetzt zu spät kommt.
    Da das Problem in allen Schaltgängen auftritt liegt es nicht an einer Kupplung oder Bremsband. Da das Problem auch noch Drehzahlabhängig ist, liegt es am Regelöldruck. Beim A4LD und A4LDe Getriebe wird der Regelöldruck vom Fliehkraftregler gesteuert. Da du aber ein A4LDE Getriebe hast (Vollelektronisch gesteuert) wir der Regeldruck vom EPC Druckregelmagnetventil geregelt.


    Gruß chevy

    Ich mach keine rächtschraibfeler ich bin nur ein par rächtschraibräformen voraus!
    Achtung!!! Keine Haftungsansprüche bei Schäden die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen von mir entstehen.

    Einmal editiert, zuletzt von chevy ()

  • hmm...bin ziemlich neu hier und hab so nen ähnlichen fall..was ist denn nun dabei rausgekommen mit dem getriebe?bzw. weisst du denn schon was da jetzt kaputt ist? und zu der gewährleistungssache...ich hab mit garantie abgeschlossen und muss trotzdem 60% der ersatzteile bezahlen auf motor und getriebe weil meiner 150000km gelaufen hat...steht auch so in den garantiebedingungen drin...aber wenn das n kumpel ist dann müsste der doch irgendwas machen..*grübel* ?(

  • Zur Zeit hat sich noch gar nichts getan.
    Läuft alles noch per Anwalt.
    Händler weigert sich immer noch zu zahlen und spielt auf Zeit.

  • Um alle mal auf den Neuesten Stand der Dinge zu bringen!!


    Mein Anwalt sagt beim Kauf eines Fzg. besteht nach dem neusten Stand
    des Rechts eine Gewährleistungspflicht von 12 Monaten.
    Sollten inerhalb der ersten 6 Monate Mängel auftreten geht die Rechtsprechung davon aus das der Mangel schon beim Kauf bestanden
    hat.
    Das heißt die Beweispflicht das der Mangel beim Kauf/Übergabe des Autos noch nicht vorlag liegt beim Händler.
    Dies ist für den Händler aber oft sehr schwer nachzuweisen.


    So bis dann

  • ja und wie spielt er auf zeit wenn das beim anwalt ist?...dein anwalt wird ihm doch bestimmt ne frist setzen oder nicht?...fährst du denn noch mit dem auto?...was sagt denn ford was da kaputt ist? ?(

  • @Alle:
    Wockie hat mich gebeten, b.a.w. den Thread zu schließen,
    damit die Angelegenheit in Ruhe zu Ende geführt werden
    kann.


    mfg
    Mark