Frontschutzbügel

  • Hallo EFord Explorerloristen!
    das alte Thema Frontschutzbügel hat mir nach den Artikeln in einigen Zeitungen keine Ruhe mehr gelassen. Nachfrage beim TÜV Nord (D) ,folgende EMail bekommen:



    Sehr geehrter Herr Otti,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.



    Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass sich durch Frontschutzbügel („Bullbars“) die Verletzungsrisiken für Fußgänger und Radfahrer erhöhen. Das Europäische Parlament und der Rat haben durch die Richtlinie 2003/ 102/ EG Vorschriften über den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen erlassen, die den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen.



    Die Automobilindustrie und die Fahrzeugteilehersteller sind übereingekommen, keine Frontschutzbügel an Pkw und Geländewagen mehr anzubieten, die sich bei einem Unfall nachteilig für Fußgänger oder andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer auswirken könnten. Bei den Technischen Prüfstellen werden nur solche Frontschutzbügel positiv begutachtet, für die eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) oder ein Teilegutachten (TG) vorliegt, in der / dem die Verwendung an dem jeweiligen Fahrzeugtyp geprüft und für zulässig erklärt wird.



    Frontschutzbügel für die keine ABE bzw. kein TG vorliegt, können nur dann positiv begutachtet werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Vorschriften über vorstehende Außenkanten der Richtlinie 74/483/EWG eingehalten werden. Diese Untersuchung kann nach Terminvereinbarung bei unserer Typprüfstelle in Norderstedt durchgeführt werden. Die Prüfgebühr beträgt ca. 400,- €.



    Mit freundlichen Grüßen
    Bert Korporal
    TÜV NORD STRASSENVERKEHR
    Produktmanagement für amtliche Dienstleistungen


    das ist doch mal eine gute Aussage. Sagt wieder alles oder garnichts. :]



    Gruß Otti

  • Sagt mal, ist das normal das man 400€ Prüfgebühr bezahlt. Ist das in Deutschland so üblich oder ist das ein spezialsatz für Frontbügel. :(


    Schon ein bisschen viel für eine Tech. Prüfung. :deal:

  • Ja sieht so aus.


    Wie werden die hohen Gebühren denn gerechtfertigt.


    Haben die Jungs so einen hohen Stundenansatz oder was.


    Ist doch eine Frechheit für sowas 400€ zu verlangen.

  • Zitat

    Original von Otti

    .....
    Frontschutzbügel für die keine ABE bzw. kein TG vorliegt, können nur dann positiv begutachtet werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Vorschriften über vorstehende Außenkanten der Richtlinie 74/483/EWG eingehalten werden. Diese Untersuchung kann nach Terminvereinbarung bei unserer Typprüfstelle in Norderstedt durchgeführt werden. Die Prüfgebühr beträgt ca. 400,- €.
    .....


    Ich kann eure Autfregung nicht Verstehen. Wenn keine Freigabe vom Hersteller vorliegt, wie bei zu Beispiel selbst Gebastellten, ist der Preis doch ok.


    Das heißt doch eigentlich das die Kosten für eine umfangreiche Prüfung, wie sie ein Hersteller zum Erhalt einer ABE braucht, bei einer einzelnen Eintragung um ein vielfaches Preiswerter ist als die erwähnte Erstellung einer ABE.


    Gruß Frank

  • Hallo Andy


    Der Stundensatz eines TÜV/DEKRA-Prüfers geht schon in Richtung 100,- €.
    Kann man sicherlich drüber streiten ob das angemessen ist.
    Aber auf Grund mangelnder Konkurrenz kann man auch nicht den einen gegen den anderen auspielen. Preisabsprache ? ... nur mal so laut nachgedacht ?(.


    Trotzdem hat der Außenstehende kaum einen Einblick darüber was alles notwendig ist, um eine Abnahme nach 74/483/EWG durchzuführen.


    Hier mal ein leerer Prüfbericht: http://www.kba.de/Abt4_neu/pruefberichte/74_483.pdf


    und hier u.a. die zutreffenden Bestimmungen und Prüfverfahren: http://europa.eu.int/eur-lex/d…4/de_1974L0483_do_001.pdf


    Es ist also jede Menge Papier zu beschreiben, sind Tests und Messungen durchzuführen und 2 TÜV/DEKRA Menschen sind ein paar Stunden beschäftigt.


    Obiges geschriebene betrifft ja eh nur Bauteile die kein Gutachten oder ABE besitzen.
    Die die so etwas haben - sicher die meisten auf den Markt - können immer noch montiert und abgenommen ( ca. 80,- €) werden.
    Ich würde mich aber beeilen, denn nächstes Jahr ist es auch damit vorbei. ;(

    Viele Grüsse ... Falk

    2 Mal editiert, zuletzt von Falk ()

  • Ja O.K. der Testbericht hat neun Seiten, das gibt sicherlich einiges an schreib kram.


    Aber es geht jetzt ja nur darum ob der besagte Frontbügel so wie er ist (auch wenn er selbst gebaut ist) O.K. ist oder nicht. Das ist dann eine Seite beschreiben und abchecken ob er Gesetzeskonform ist. Sprich entspricht er den Vorgeschriebenen massen und ist etwas daran das so zu gefärlich ist.
    Und hält er die Belastung aus die er sollte.


    Und das kann ja dann nicht 400€ kosten.


    Die haben doch Richtwerte die die Arbeit beschleunigt und erleichtern.
    Oder anders gesagt, die fangen doch nicht bei jedem Frontbügel wieder bei null an.

  • Nabend,



    ich habe gestern in der Autobild (ich meine zumindest es wäre die AB gewesen) gelesen, das das Verbot gegen die Frontschutzbügel vorübergehend auf Eis gelegt ist. Keiner weiss warum!!!


    Ps.
    Ich habe bei der Abnahme meines Frontschutzbügels 40,-€ bez. !!
    Das ganze spielte sich so ab:
    Ich beim TÜV vorgefahren, 10 Min. gewartet, dann kahm der Herr Dipl.Ing. zog einmal und drückte einmal gegen den Bügel, sagte "der ist aber fest" anschließend verglich er die Nummern auf dem Bügel mit denen auf demTeilegutachten und ging dann mit mir zu Kasse. Nach weiteren 5 Min. bekahm ich dann die Eintragung im Brief und Schein und war um 40,-€ ärmer.



    Tommy

  • Zitat

    Original von Tommy


    ich habe gestern in der Autobild (ich meine zumindest es wäre die AB gewesen) gelesen, das das Verbot gegen die Frontschutzbügel vorübergehend auf Eis gelegt ist. Keiner weiss warum!!!


    Tommy


    Hab ich auch gelesen.


    Steht in der Auto Motor und Sport 25/2004:


    War im Zusammenhang mit den neuen Regeln für den Fussgängerschutz :


    "Es knirscht heftig im Getriebe der Brüsseler Vorschriften Maschinerie :


    Die geplante EU-Richtline "über die Verwendung von Frontschutzbügeln an Fahrzeugen"
    ist nämlich in Sachen Grenzwerte auf verhängnisvolle Wise mit den bereits
    seit Ende 2003 geltenden Vorschriften zum Fahrzeugbezogenen Fussgängerschutz verknüpft


    Vorerst liegt deshalb auch das Verbot der harten Kuhfänger wieder bei den Akten."


    Gruss
    Eddi

  • Auch wenn das Frontbügelverbot fällt, was ich nicht ganz nachvollziehen kann, brauche ich immer noch keinen, weil ich finde der Ford Explorer schaut ohne besser aus.


    Das Verbot bzw. die Überlegungen hierzu kommen ja nicht von ungefähr. Die Crashtest haben halt mal gezeigt, daß ein zusammenstoß mit einem Passanten mit Bügel noch schlechte sind für den Passanten als ohne.


    Was als Schutz gegen Rinder und anders Getier gedacht war, kann nicht gut für den Menschen sein ;)

  • @Haggi : erzähl das mal nem LKW. Oder nem Transporter. Schonmal nen VW T4 geküßt ? Der ist für Fußgänger auch nicht gesund.


    Ich persönlich stimme dir zu, das der Ford Explorer ohne Bügel besser aussieht - ich brauch ebenfalls keinen. Was das geplante Verbot betrifft sehe ich es als reine Bevormundung von Menschen, die keine Ahnung haben, wovon sie reden, und das im Namen derer, deren Meinung sie vertreten sollen. Das nennt man Demokratie.

  • Hallo!


    Bei Microcars haben Crashtests gezeigt, dass die Insassen wenig bis gar keine Überlebenschance haben und trotzdem werden diese nicht verboten.


    Gruß chevy

    Ich mach keine rächtschraibfeler ich bin nur ein par rächtschraibräformen voraus!
    Achtung!!! Keine Haftungsansprüche bei Schäden die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen von mir entstehen.

  • Ich habe einen safaribügel draufgebaut, orginal westin, ist aber halb so hoch, mal wieder was anderes.
    Siehe foto.

    Einmal editiert, zuletzt von Franky ()

  • chevy : Crashtests haben auch gezeigt, das Geländewagen wegen des starren Rahmens so gut wie keine Knautschzonen haben, die Energie beim Crash aufnehmen, und das die Insassen eines Geländewagens dadurch stärker gefährdet sind als die eines PKW.


    Trotzdem werden Geländewagen nicht verboten.


    Aus Statistiken kann man alles herauslesen - kommt immer darauf an, was man erreichen will.

  • Okay okay Ihr hab ja recht.
    So lange keine direkte Gefahr von etwas ausgeht, sollte jeder selber entscheiden drüfen was er ran baut und was nicht.
    Stimm ich voll zu!!!


    Und über Geschmack läßt sich auch streiten.
    (Ich bau mir nix ran.)

  • Ich bin im Moment grad am überlegen ob ich einen dranmachen soll oder nicht. Wenn ich einen günstigen finde werde ich ihn wohl kaufen und mal ranschrauben. Wenns mir mit nicht gefällt kommt er halt wieder weg.


    Das die Dinger fürs Fussvolk beim Crash nicht gesund sind ist schon klar.


    Ein genereles Verbot finde ich aber auch nicht O.K.


    War übrigens am Freitag in der Mercedes Benz Grosswerkstatt, mein Cargo wollte die Strasse nicht mehr beleuchten weil der Lichtschalter jetzt ganz hinüber war. In den 1.1/2 Stunden die ich warten musste war ich auf dem Gelände etwas spazieren. Und was sehen meine Augen, ca. 50 Neue Mercedes Geländewagen für die Schweizer Armeé. ALLE mit Frontschutzbügeln bestückt.

  • sie sind auch noch nicht verboten, das könnte schon 2008 werden, und alle auto's die es dan haben können es behalten, weil es schon dran ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Franky ()

  • Hallo zusammen,


    mir persönlich gefällt der Ford Explorer ohne Bügel immer besser als mit.
    Es ist doch schön, daß an unseren Kisten nichts außen dran hängt.


    Bei Landrover & Co ist das ja noch mal etwas anderes.


    Zum Maßanzug passen ja auch schlecht Sicherheitsschuhe. Oder? ;)

  • Hallo Börni


    Den habe ich auch mal gesucht. Was ich Herausbekommen habe ist das es die Firma leider nicht mehr gibt. Die hiess wenn ich's recht im Kopf habe Hasselbeck oder sowas. ?(


    Bleibt nur die suche bei ebay und co, habe aber bis heute dort nie einen gesehen. :(

  • Hi


    Das kann ich dir noch nicht genau sagen.
    Ich schaue mir morgen oder übermorgen einen Ford Explorer an,und wenn ich ihn kaufe würde ich wohl diese Ramme abschrauben und verkaufen.


    Muss aber heute noch mal dort anrufen und nach der Schlüsselnummer fragen,weil wenn der nicht unzuschlüsseln geht,hat sich das wohl schon erledigt :(

  • Hi RS-Joka,


    Sollte es so sein, dann kannste dich ja bei mir melden. Würde ihn nehmen.
    Kannst ja mal den Preis rüberkommen lassen.


    Bis denne

  • hallo


    wollte eigendlich meinem dicken noch ein dickes rohr vor bauen das bei mir noch in der garage liegt problem ich habe keine unterlagen mehr ausser den hersteller ( eberl , typ 821702/1 ) ?( kann aber im netz nicht´s darüber finden.
    soll das etwa jetzt heisen ich darf es jetzt nicht mehr davor setzen oder etwa doch noch ;(


    man weis ja garnicht mehr was mann noch darf oder nicht ?(


    wer kann mir denn da mal weiter helfen ???


    gruß


    rubberduck

  • Ruf doch einfach mal bei deinem zuständigen TÜV an und frag einen der Mitarbeiter. Die sollten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für die Dinger kennen. Und wenn dir ne ABE oder Bauartgenehmigung fehlt, dann läßt es halt als Einzelabnahme eintragen - machen die auch, die ham sicher schon mehr von den Dingern gesehn wie du eins rumliegen hast.


    ( Hab damals annem Fiesta die Spoilerstoßstange vom D-Kadett und den Heckflügel vom GTI sogar eingetragen bekommen - sollte also alles kein großes Prob sein. )