Hallo EFord Explorerloristen!
das alte Thema Frontschutzbügel hat mir nach den Artikeln in einigen Zeitungen keine Ruhe mehr gelassen. Nachfrage beim TÜV Nord (D) ,folgende EMail bekommen:
Sehr geehrter Herr Otti,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass sich durch Frontschutzbügel („Bullbars“) die Verletzungsrisiken für Fußgänger und Radfahrer erhöhen. Das Europäische Parlament und der Rat haben durch die Richtlinie 2003/ 102/ EG Vorschriften über den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen erlassen, die den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen.
Die Automobilindustrie und die Fahrzeugteilehersteller sind übereingekommen, keine Frontschutzbügel an Pkw und Geländewagen mehr anzubieten, die sich bei einem Unfall nachteilig für Fußgänger oder andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer auswirken könnten. Bei den Technischen Prüfstellen werden nur solche Frontschutzbügel positiv begutachtet, für die eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) oder ein Teilegutachten (TG) vorliegt, in der / dem die Verwendung an dem jeweiligen Fahrzeugtyp geprüft und für zulässig erklärt wird.
Frontschutzbügel für die keine ABE bzw. kein TG vorliegt, können nur dann positiv begutachtet werden, wenn nachgewiesen ist, dass die Vorschriften über vorstehende Außenkanten der Richtlinie 74/483/EWG eingehalten werden. Diese Untersuchung kann nach Terminvereinbarung bei unserer Typprüfstelle in Norderstedt durchgeführt werden. Die Prüfgebühr beträgt ca. 400,- €.
Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Produktmanagement für amtliche Dienstleistungen
das ist doch mal eine gute Aussage. Sagt wieder alles oder garnichts. :]
Gruß Otti