euro2 die 2t2

  • moin moin,


    nachdem die umschüsselung auf euro2 erfolgt ist, wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis der geänderte steuerbescheid ins haus kommt? hat da einer schon erfahrung?


    gruß freddy

  • Hi,


    beim Finanzamt Düsseldorf hat es 4 Wochen gedauert.
    Neuer Bescheid und Scheck Rückerstattung :deal:.


    Gruß


    Peter

  • Wir ham doch grad Regierungswechsel, da dauert alles bisl länger. Und so wie die schon alles zusammenstreichen geh lieber davon aus, das es keine Rückerstattung gibt, sondern du direkt die FDifferenzrechnung für den näxten Zeitraum bekommst.

  • ist doch auch egal, wann der bescheid kommt, berechnungsgrundlage ist ohnehin das datum der umschlüsselung.

  • nicht mit einer herstellerbescheinigung von ford! in meinen papieren steht nix von wegen" schadschoffs
    klasse euro 2 " seit....


    steht nur Euronorm 2


    diese herstellerbescheinigung von ford besagt ja nur, dass der wagen eigentlich nur falsch besteuert wird
    da er der besseren schadstoffklasse entspricht und das gilt ja nun nicht erst ab dem tage als ich bei der zulassungsstelle war.


    der wagen hat ja schließlich keine techniche änderung über sich ergehen lassen müssen ( klr ), dann wäre
    die aussage richtig mit " schadstoffklasse euro 2 " seit....


    warten wir mal ab!


    gruß vom pit

  • Nun, es steht aber auchnicht eFord Explorerlizit drinn "Schadstoffarm Euro2 ab Tag der ersten Zulassung"....


    Daher kann ich mir gut vorstellen das sich einige F.A. winden werden wie sie nur können, denn Geld rücken die ungern raus.


    Auf jeden Fall halt ich dir die Daumen

  • @ crizz


    nee nee, dass ist richtig. denn dann müsten ja auch alle vorbesitzer theoretisch was zurückbekommen!


    pit

  • Hallo,


    so, bin seit gestern nun auch stolzer Besitzer der Euro2. #jubel#
    Danke nochmal an die die es möglich gemacht haben! :top:



    @all


    Also bei mir steht im Schein "Schadstoffarm Euro2".Das wurde geändert ab Tag der ersten Zulassung.Hab extra nochmal nachgefragt.Aber wie ist das nun mit den ganzen Vorbesitzern(6 inkl.mir),bekommen die ihr geld wieder? ?(


    Gruß Andreas

  • der aktuelle besitzer bekommt die zuviel gezahlten steuern zuzügl. zinseszins, rückwirkend ab dem tag der ersten zulassung, erstattet.


    mfg. hans eichel

    komm, laß mich mal, ich kann das .......... ups, kaputt !

  • Zitat

    Original von ozzynator
    der aktuelle besitzer bekommt die zuviel gezahlten steuern zuzügl. zinseszins, rückwirkend ab dem tag der ersten zulassung, erstattet.


    mfg. hans eichel



    des brauchst ned glauben X(


    Nug

  • Der aktuelle Besitzer bekommt allenfalls ab dem Tag der Zulassung auf seinen Namen die Differenz zurückerstattet, er hat keinen Anspruch auf Zahlungen die durch die Vorbesitzer geleistet wurden.

  • Zitat

    Original von paul0308
    Neuer Bescheid und Scheck Rückerstattung


    Hallo Peter,


    für welchen Zeitraum hast Du denn die Steuern
    zurückbekommen?


    mfg
    Mark

  • Hi,


    habe mir den Steuerbescheid - Neu nochmal vorgenommen ...

    rückerstattet wurde ab dem Datum der Umschlüsselung in den Fahrzeugpapieren.




    Gruß


    Peter

  • Hallo Leute,
    rechtlich seid Ihr für die Richtigkeit Eurer Fahrzeugpapiere verantwortlich!!!
    und damit auch für Nachteile, die aus einer zu späten Korrektur erfolgen.
    Also vergesst das mit der rückwirkenden Steuerrückerstattung.


    Zum Hintergrund:
    Wir erledigen Umschlüsselungen möglichst kundenfreundlich, unproblematisch und schnell.
    Leider hatten wir im vergangenen Jahr schon mehrfach Ärger, weil einzelne Oberlehrer wegen Ihres vermeintlichen Anrechts auf rückwirkende Steuererstattung fürchterliche Szenen aufgeführt haben. Da es ums Geld geht, entsteht daraus schnell ein Riesenärger und die Finanzämter gehen dann wiederrum auf uns los. Und wenn dann das ganze noch den Dienstweg geht....
    Also bitte bitte,
    wenn Euer Fahrzeug ohne technische Änderung umgeschlüsselt werden kann - freut euch.
    Wenn dem Finanzamt ein Fehler unterläuft und Ihr eine rückwirkende Steuererstattung bekommen solltet, freut euch noch mehr, aber behaltets für euch.
    wenn Euch die KFZ-Steuer korrekt erstattet wird, also zum Tag der Feststellung, freut euch ebenso, aber bitte keine Szenen von wegen rückwirkend...


    Danke


    Mike B. Ihr freundlicher Prüfer

  • Richtig, Mikebw


    Gültig ab Eintragung in das Fahrzeug, und somit auch für die Finanzbehörde ab diesem Zeitpunkt relevant.


    Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
    Hab mich trotzdem gefreut, als der geänderte Bescheid ins Haus kam.
    Und da ich ja erst die Hälfte am Anfang des Jahres überwiesen hatte (ja, bei uns machen sie das so- man zahlt von den 605.-€ erstmal die Hälfte, den Rest Mitte des Jahres) und die Umschlüsselung im August stattfand, hatte ich nur noch eine kleine Differenz zu zahlen...


    Anders kann es aussehen, wenn das Fahrzeug bisher aufgelastet war etc.
    Dann kann es durch den Wegfall der Auflastung und jetziger Umschlüsselung auf EURO2 (was ja vorher Quatsch war, da man ja eh weniger gezahlt hat) passieren, das die Summe rückwirkend gewährt wird...kann...muss aber nicht.

  • @Alle:
    Mich erreichte nun eine eMail mit folgendem Inhalt:
    "... da die Bescheinigung von Dir (Original von FORD vom Händler abgestem-
    pelt-Der Betreiber!) aus 2001 stammt haben die Rückwirkend seit der
    Zulassung die Umschreibung gemacht."


    Wenn dies so anerkannt wird, bin ich mal gespannt,
    ab/bis wann eine Steuer-Rückerstattung gewährt wird?!


    mfg
    Mark

  • @all,


    Also mein Steuerbescheid flatterte mir gestern in Haus, und da mein fahrzeug Aufgelastet war, wurde die Besteuerung wie folgt vorgenommen.


    Besteuerung: ab dem 01.5. 15,13€ / 100ccm x 162 Tage


    Tag der Umschlüsselung 10.10. 7,36€ / 100ccm


    Das heißt Ich muß noch die Differenz zwischen der Auflastungbesteuerung 173€ / Jahr und der neuen Besteuerung seit dem 01.05. bezahlen.


    Für 2006 dann ganz normal 294€


    Also hat sich da abwarten nicht gelohnt.... hätten das ganze doch viel früher machen sollen :( :(


    Also nix Rückerstattung seit Zulssung !!!!


    Na ja was soll´s


    Wenn jemand noch eine Idee hat, oder einen guten Grund , wie man den Fiskus vom Gegenteil überzeugen kann...


    Immer her damit.


    CU
    Micha

    XP1 / Blau / NE-EM 2310
    You don't win once in a while; you don't do things right once in a while; you do them right all the time. ;)

  • Zitat

    Original von gerbemic
    Also nix Rückerstattung seit Zulssung !!!!


    Micha, ich denke, daß Du noch einmal schauen solltest,
    wann die Zulassungstelle das Ganze bei Dir eingetragen
    hat: ist es das Datum der Bescheinigung (2001) oder das
    aktuelle Datum?
    Wenn das zutrifft, triift das FA keine Schuld; Du solltest
    bei der Zulassungsstelle vielleicht noch einmal reklamieren,
    nach dem Motto "ich hab's erst jetzt festgestellt, daß ..."


    Notfalls würde ich Dir noch die Kopie eines Briefes
    besorgen, bei dem das so gelaufen ist ...


    mfg
    Mark

  • Hi Mark,


    bin schon gerade dabei.....


    halt dich auf dem laufenden ....


    CU
    Micha

    XP1 / Blau / NE-EM 2310
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  • Hallo zusammen,


    bin auf dem Weg mir einen Ford Explorer2 zuzulegen. Habe einen in Deutschland bereits zugelassenen US Import im Auge, EZ 95 mit 156 PS. Ich habe nun schon viel über die verschiedenen Möglichkeiten der Umschlüsselung gefunden, muss aber zugeben, dass ich nicht wirklich verstanden habe, ob ich mit diesem Modell eine Chance habe, ihn ohne Umbau Umschlüsseln zu lassen.


    Aktuelle steht im Brief und 1 zu 2: 1028, nach meinem Wissen Euro I.


    Kann mir hier jemand weiter helfen?


    Schöne Grüße,


    Klaus

  • Hallo Klaus,


    folgende Möglichkeiten hast Du:
    1. Du bittest Deinen FORD Händler das entsprechende FORD
    Schreiben für Dich zu erstellen und gehst damit zur Zulas-
    sungstelle; einen Rechtsanspruch auf Änderung durch die
    Zulassungsstelle (wenn Dir Dein Händler das Schreiben
    ausstellt) hast Du leider nicht!


    2. Du schickst mir eine PN und bekommst darauf eine eMail
    zur Vorgehensweise. Ich besorge Dir dann die Beschei-
    nigung bei meinem FORD Händler. Auch dann gilt allerdings
    eine Garantie gibt es nicht.


    3. Du bestellst über uns einen Kaltlaufregler (KLR - Kosten bei
    Einzelbestellung ca. EUR 250,-- zzgl. Versand) und läßt
    ihn dann bei Deiner Werkstatt einbauen (mit nachfolgender AU)
    und gehst dann zur Zulassungsstelle (mit dem KLR-Gutachten)
    und läßt die Änderung der Papiere (Finanzamt folgt dann
    automatisch) vornehmen.
    Hier hast Du ab Eintragung eine Garantie auf EURO2-
    Besteuerung (EUR 294,-- statt EUR 605,--), so daß
    sich die Kosten bereits nach ca. 1-1,5 Jahren amortisiert
    haben!


    mfg
    Mark

  • Bei mir wollen die Penner auch noch einen TÜV- oder Dekra-bericht für den ordnungsgemäßen Einbau, obwohl ich das von der Werkstatt bescheinigt bekommen habe! Muss ich mich wieder selbst kümmern!

  • Hi,


    beim Finanzamt Frankfurt hat es nicht mal 2 Wochen gedauert - und es wurde ab dem Tag der Zulassung - rückwirkend - berechnet.


    Allerdings hatte die Verbr... auch die Steuer - nachdem sie die Auflastung nicht mehr akzeptierten - rückwärts berechnet... #devil#


    Grüße
    Stefan

    Wenn Football einfach wäre, wäre es Fußball!
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    94er XP1