@Alle:
Ich wollte letze Woche für eine Bekannte einen Anhänger
anmelden.
Mit allen Hängerpapieren plus Doppelkarte plus Ausweis
plus Vollmacht der Dame auf die der Hänger zugelassen
werden sollte, bin ich dann zum Straßenverkehrsamt.
Stolz wie Oskar habe ich der Mitarbeiterin den ganzen
Wust präsentiert ...
... und mußte dann alles ganz schnell wieder einpacken,
als die Killerfrage kam:
"Wo ist die Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuern für
das Finanzamt????"
Da bin ich fast vom Stuhl gefallen ...
Auf meine Nachfrage wieso weshalb, bekam ich die Ant-
wort:
"Das ist Pflicht ab 1.11.2005!"
Da ein Anhänger ja nur ein paar Euro Steuern im Jahr
kostet, habe ich mir noch die Frage erlaubt, ob ich denn
die Steuern einfach für die nächsten 5 Jahre im Voraus
in Bar bezahlen kann ...
Worauf ich die Antwort bekam:
"Wir sind doch nicht das Finanzamt!"
Da fühlte ich eine unsägliche Leere und einerseits
und andererseits #devil# und
Und die Moral von der Geschicht:
Am besten am Tag vor einem Behördengang im Internet
checken, ob sich vielleicht ab nächstem Tag die Gesetze
geändert haben ...
mfg
Mark