Deutschland Deine Bürokraten ... Papiere für die Zulassungsstelle

  • @Alle:


    Ich wollte letze Woche für eine Bekannte einen Anhänger
    anmelden.


    Mit allen Hängerpapieren plus Doppelkarte plus Ausweis
    plus Vollmacht der Dame auf die der Hänger zugelassen
    werden sollte, bin ich dann zum Straßenverkehrsamt.


    Stolz wie Oskar habe ich der Mitarbeiterin den ganzen
    Wust präsentiert ...


    ... und mußte dann alles ganz schnell wieder einpacken,
    als die Killerfrage kam:
    "Wo ist die Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuern für
    das Finanzamt????"


    Da bin ich fast vom Stuhl gefallen ...


    Auf meine Nachfrage wieso weshalb, bekam ich die Ant-
    wort:
    "Das ist Pflicht ab 1.11.2005!"


    Da ein Anhänger ja nur ein paar Euro Steuern im Jahr
    kostet, habe ich mir noch die Frage erlaubt, ob ich denn
    die Steuern einfach für die nächsten 5 Jahre im Voraus
    in Bar bezahlen kann ...


    Worauf ich die Antwort bekam:
    "Wir sind doch nicht das Finanzamt!"


    Da fühlte ich eine unsägliche Leere und einerseits
    ;( und andererseits #devil# und :ditsch:


    Und die Moral von der Geschicht:
    Am besten am Tag vor einem Behördengang im Internet
    checken, ob sich vielleicht ab nächstem Tag die Gesetze
    geändert haben ...


    mfg
    Mark

  • tja Mark..


    wie das Leben so spielt...


    diese "Einzugsermächtigung" geisterte aber auch durch die Presse...
    zumindest war mir dieses auch im zusammenhang mit den neuen EU Papieren bekannt...


    Aber recht hast Du .. lieber vorher nochmal auf der Webseite der zuständigen Zulassungsbehörde nachgeschaut...

  • Jau Mark, aber die härteste Nummer ist ja, wenn einem schon so ein Mißgeschick passiert und wenn man das dann hier auch noch postet, um andere vor dem gleichen Ärger zu bewahren, dann kommt irgendein Hansel daher und antwortet:
    hätte ich Dir sagen können, warum haste nicht gefragt :ditsch: :ditsch: :ditsch: :ditsch:
    Mir ist das in Wiesbaden passiert. Auto von meiner Tochter. Auch mit Vollmacht der Mutter und allem pi...pa...po, extra einen Tag freigehalten. Nix war und weil Mittwoch war ging auch Nachmittag nix. Also hab ich gedacht, dann mach ich das eben Donnerstag Nachmittag, da ist eh immer ruhig auf der Zulassungsstelle...
    Am nächsten Tag wieder die 100km... da war es wirklich ruhig, da war nähmlich zu.
    Zu der Zeit war das erst hier bei mir in Rheinland-Pfalz so mit dem offenen Do-Nami :ditsch: :ditsch: :ditsch: :ditsch:


    Und wenn dann einer sagt: hättest doch nur auf die Öffnungszeiten gucken müssen :ditsch: :ditsch: :ditsch: :ditsch: :ditsch: (aber mit dessen Kopf)


    Deshalb Mark, hättest Du mich gefragt... :P :P :P :P :P

    Beste Grüße
    Wolfgang




    Wissen ist oftmals nur die zufällige Übereinstimmung von Meinung. (A.Einstein)


    Das Leben ist viel zu kurz, um kleine häßliche Autos zu fahren (Allgemeinbildung)


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    Chevrolet Tahoe 5,7 V8
    Chrysler Le Baron 2,2 Turbo
    LT 28 Westfalia

    Einmal editiert, zuletzt von Booker ()

  • @Alle:
    So nun habe ich gleich noch ein bißchen weiterrecherchiert
    und festgestellt, daß das Ganze offensichtlich KEINE bundes-
    einheitliche Regelung ist sondern auf Landesebene nach
    (Gutdünken?!) eigenem Ermessen gehandhabt wird:


    Regelung in Hessen bereits ab 1.1.2005


    Regelung (wie bereits geschildert) in NRW ab 1.11.2005


    Für BaWü, Bayern konnte ich bisher noch keinerlei dieser Regelungen
    feststellen!


    Recherche wird fortgesetzt ...


    mfg
    Mark

  • Tip:


    Einzugsermächtigung unterschreiben und nach Zulassung widerrufen!


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    Ich würde keinen an mein Konto lassen und schon gar nicht das Finanzamt.


    OME

  • He OME, das geht?
    Also gleich einen Widerruf mitnehmen und sofort nach Erhalt der Zulassung über den Tresen reichen?
    Stelle mir jetzt schon das Gesicht der Sachbearbeiterin vor, die den dann entgegennehmen muß.
    Die guckt eh schon immer ein bißchen gequält(steht ja mancher drauf) aber dann wird es sicher richtig lecker...

    Beste Grüße
    Wolfgang




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  • Ja, natürlich geht das. Aber ganz so "brutal" solltest Du es dann doch nicht machen, sondern den Widerruf per Telefax gegenüber dem Finanzamt erklären unter Angabe Deines neuen Kennzeichens.


    Begründung:
    1. Ich kann jederzeit ohne Angabe von Gründen jede von mir jemals erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.
    2. Es existiert keinerlei Vorschrift, wonach ein Auto o.ä. nur dann zugelassen bleiben darf, wenn der Halter ggü. der Finanzverwaltung eine Einzugsermächtigung abgegeben und nicht widerrufen hat. Wo kämen wir denn da hin??


    Fazit: Wieder einmal der unausgegorene Versuch, die Steuer- und Beitreibungsquote hochzufahren. Ergebnis: siehe oben [Blockierte Grafik: http://www.explorer-board.de/smilies/012.gif]


    OME

  • Bei uns ist es bereits seit 2002 so, das ohne den entsprechenden Wisch die Zulassungsstelle keinen Finger rührt.


    Ursache dafür ist, das die zahl der KFZ-Steuer-Vergessen-zu-zahlen-Zulasser in den letzten Jahren irrsinnig angestiegen war, und Finanzamt und Gerichte einen wahnwitzigen Aufwand zur Beitreibung der Säumnisse aufwenden mußten.


    Und da der Staat ungerne auf Zahlungen wartet wurde das ganze durch unseren Landrat in 2002 per Erlaß geregelt.


    Wobei ich immer der Meinung war, das die KFZ-Steuer nicht unter den Bereich "Kommunale Abgaben" fällt und somit ein entsprechender Erlaß des Landrates rechtlich unzulässig wäre.


    Mein F.A. hat bisher jedesmal eine entsprechende EZ bekommen, allerdings um den Zusatz ergänzt : "Nur für Zahlungsverpflichtungen aus KFZ-Steuer für (Kennzeichen)".


    Damit ist auf jedem Fall vorgeeugt das irgendwas anderes wild hin-und-hergebucht wird.


    Ferner ist ein schriftlicher Widerruf nicht erforderlich : Wenn eine eingezogene Forderung durch den kontoinhaber binnen 6 Wochen nach kontenbelastung retourniert wird ( Stornobuchung auf der bank beantragen ) ist die EZ hinfällig. Einziges manko : der Zahlungsempfänger kann die Retourengebühren einfordern.