Vio, komm Du mir mal nach Hause-
mit Lockenwicklern...Migräne...tztztz...Du kennst meine geheimen Vorlieben für Hausmütterchen noch nicht, gell?
Geht mehr als E2 beim XP1?
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- Frage:
- XPneu
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Mann...
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Hallo,
ich hätte da noch was um die Steuern zusparen!
Gruß Andreas -
Zitat
Original von Booker
Hi Stefan, da Du ja einen Ford Explorer I von 94 besitzt, brauchst Du für die Umschlüsselung auf EURO 2 lediglich das Schreiben von Mark`s Fordhändler. Damit ab zur Zulassungsstelle... schwupps alles erledigt.
Es sei denn, Du hast einen Amerikanischen Direktimport, dann geht das so nicht.
Gib doch mal Umschlüsseln in die Suchmaske ein...
Beste Grüße
WolfgangHallo Wolfgang,
tja - der berühmte Satz mit X... X(bin mit dem Schreiben auf die Zulassungsstelle und mußte der dortigen Kraftfahrzeugzulassungsfachangestellten Recht geben: das Schreiben gilt für die B242 + C242! Meiner ist aber ein A241..
Ich habe jetzt mal die Ford Kundenbetreuung angemailt; vielleicht existiert ja auch hierfür einen Bescheinigung?!
Sch...ade eigentlich...
Stefan
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Bei mir wollten die von B242 + C242 nicht viel wissen. hab gesagt da steht
ja schließlich auch U2 drauf und fertig war die Umschlüsselung -
Zitat
Original von Big Ben
Bei mir wollten die von B242 + C242 nicht viel wissen. hab gesagt da steht
ja schließlich auch U2 drauf und fertig war die UmschlüsselungTja - das hat bei meinem nicht gezogen... das Mädel war übergenau #devil#
Mal sehen, was Ford sagt - bis jetzt haben die aber noch nicht geantwortet[Blockierte Grafik: http://www.explorer-board.de/smilies/SchildPenntIhrnoch.gif]
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Wen ihr euch die Arbeit machen würdet zu lesen, was andere das letzte Jahr über dazu geschrieben haben, dann wüßtet ihr, das die Umschlüsselung eFord Explorerlizit nur für den europäischen 156 PS-Ford Explorer Bestand hat. Für den 165 PS könnt ihr warten bis zum Sankt Nimmerleinstag, aber macht euch ruhig die Arbeit....
Es gibt auch Leute die solange nicht glauben das Wasser naß ist bis sie drinnen liegen....
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tja .. Crizz
sagen wir es mal so ..
der versuch bei der zulassungsbehörde ist nicht strafbar..
versuch mach kluch ..der rest .. tja ist nachlesbar ...