Explorer 1998 - 2001 - Rückrufaktionen

  • Wahrscheinlich haben's die meisten eh' schon gelesen. Mir ist's erst jetzt aufgefallen: Auto-Bild Artikel über Rückrufaktionen


    Ich war übrigens 2002 mit einem EFord Exploreredition in den USA unterwegs, bei dem sich der Tempomat auch mehrmals nicht ausschalten ließ. War ein durchaus nennenswerter Adrenalinstoss, als das erstmals passiert ist :rolleyes:

  • Stimmt homerbundy,


    wenn der Wagen zu dem Zeitpunkt der Nachbesserungen angemeldet war ist der Besitzer von Ford angeschrieben worden mit der Bitte kurzfristig einen Termin mit der Werkstatt zu vereinbaren.


    Hatte mich nur geärgert das ich keinen Ersatzwagen bekommen hatte....

  • Hallo !


    Es gibt doch diese Oasis Datenbank bei Ford.


    Könnte man da nicht eine Zusammenstellung finden, welche Ford Explorertypen wann zu welchem Rückruf aufgerufen wurden ?


    Es würde dann doch auch denjenigen helfen, die einen gebrauchten Wagen gekauft haben / kaufen wollen .


    Gruss


    Wolfgang

  • Hallo Oldie !


    Danke.



    Hatta guckt !


    Aber was ist mit den Modellen vor 1996 :gutefrage:


    Wurden damals die Rückrufaktionen anders behandelt ?
    Oder gab es da noch keine Rückrufaktionen ?


    Es werden ja schließlich noch gebrauchte 1996 abwärts gebraucht verkauft und die möchten ja auch wissen, was bis dahin gelaufen ist.



    Gruss


    Wolfgang

  • Hi
    Mit den Rückrufaktionen ist das so eine Sache, vor drei Jahren war mein Dicker für drei Wochen ineiner Ford Werkstatt.
    Sie hatten die Aufgabe, Steuerkette - Steuerkettenspanner - Ansugkrümmerdichtung und Haubenverrieglung zu ern. alles Rückrufe, die auch gemacht wurden.
    Heute jedoch gibt es weder Unterlagen über Steuerkette noch Kettenspanner.
    Mein Ford Explorer hat laut Köln nie an beiden Aktionen teilgenommen noch wurden sie abgerechnet.
    Und ich habe leider keine Unterlagen in die Hände bekommen die es beweisen könnten, ergo ich hatte 2001 einen drei Wochen dauerden Alptraum.


    Christian :ditsch:

  • (Dieser Beitrag bezieht sich nur auf Regelungen in Deutschland)


    Hallo zusammen,


    verwechselt bitte nicht Rückrufe (wegen Sicherheitsmängeln) und kostenfreie Serviceaktionen (wegen freiwilligen Nachbesserungen).


    "Rückrufe" (z.B. Tempomat) müssen gemacht worden sein, weil über das KBA alle Halter angeschrieben worden sind - oder man kann sich beim Vorbesitzer für seine Dickfälligkeit beim Ignorieren der Schreiben bedanken!


    "Kostenlose Serviceaktionen" werden meist nur dann durchgeführt, wenn Probleme mit den Bauteilen auftreten (z.B. Geräusche). In einigen Fällen wird auch proaktiv gehandelt. So wurden hinsichtlich der Firestone-AT-Reifen-Umtauschaktion die dem Werk bekannten Besitzer direkt angeschrieben - es war aber kein Rückruf!


    In allen Fällen kann eine OASIS-Abfrage beim Händler Klarheit bringen - allerdings sind meines Wissens alle kostenlosen Serviceaktionen inzwischen zeitlich abgelaufen und somit selbst zu bezahlen. Ein zumindest vom Erstbesitzer regelmäßig bei Ford gewarteter Ford Explorer sollte jetzt auch keine offenen Serviceaktionen mehr aufweisen - Ausnahmen bestätigen sicher die Regel.


    Auf die Tabelle mit den uns bekannten Aktionen ist oben bereits verlinkt worden.

    Einmal editiert, zuletzt von HGWalther ()

  • @ HGW, sorry ich habe mich falsch ausgedrückt.


    Die kosten wurden vor drei Jahren von Ford Köln übernommen, meine Werkstatt und Ich sind der Meinung das diese Rep. länger halten sollte als nur drei Jahre, egal ob Rückruf oder Serviceaktion.
    Wie Du dich bestimmt erinnern kannst, ich hatte seinerzeit viel Ärger mit der Werstatt.
    Desweitern spricht für meine jetzige Werstatt das sie die gleich rep. in 4 Tagen geschaft haben anstelle 3 Wochen, aber das nur am Rande.