Hallöchen zusammen,
da die Anmeldung meines Dicken ja immer näher rückt, habe ich heute mal die Zulassungsbehörde (Landkreis MOL) angeschrieben um mich über die mögliche Verwendung des kleinen Kennzeichens (255x130mm) an der Heckstoßstange zu erkundigen.
Ernüchternde Antwort des Fachdienstleiters: "bei Vorhandensein einer Kennzeichenhalterung zur Aufnahme eines Kennzeichen, dass für diese Fahrzeugart vorgesehen ist, findet der Ausnahmetatbestand zur Anbringung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens keine Anwendung."
Ich interpretiere daraus, dass bei Nichtvorhandensein eine Möglichkeit zur Ausnahmegenehmigung besteht.
Oder wie seht ihr das?
Schönen Start ins Wochenende
Benni