Niveauregelung - geht es auch ohne ?

  • Kurze Frage: Mir wurde im Rahmen einer geplanten Getriebereparatur angeboten, ebenfalls die ausgefallene Niveauregelung durch (feste) Federbeine (Stoßdämpfer) zu ersetzen. HU probleme wegen Scheinwerfereinstellungen wären nur "geringer Mangel".


    Vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden. Neige sowie eher zur Originalreparatur. Gibt es dazu Erfahrungen oder Empfehlungen ?? Angeblich haben viele Importfahrzeuge da ja auch nichts.


    Die HU ist mit ausgefallener Regelung (und gerade passenden Scheinwerfern) durch, d.h. Zeitdruck habe ich nicht. Aber ein Umbau ist an sich schon eine andere Hausnummer. Deshalb bin ich wegen Betriebserlaubnis und ähnlichem etwas unsicher und würde evtl. den Niveauausgleich von der Getriebereparatur erst einmal abtrennen.


    Gruß Peter


    PS ja, es geht um unseren Limited Bj.3/2000 im 5R55E-thread, bevor nachgefragt wird, das eigene Opa-Auto :-) .

    Explorer limited 4.0SOHC Bj.2000 200.000km

  • Die Niveauregulierung ist Bestandteil der Fahrzeug- Betriebserlaubnis.

    Muss also funktionieren.

    Wie auch jede andere Art von Leuchtweitenregulierung.


    Wie das der Prüfer sieht, ist wieder eine andere Sache. Ob dann ein geringer oder erheblicher Mangel vorliegt, liegt dann ggf. an der "Tagesform" vom Prüfer.



    Lass doch erst mal feststellen, was konkret an der Niveaureguleirung defekt ist.

  • Die Niveauregulierung ist Bestandteil der Fahrzeug- Betriebserlaubnis.

    Muss also funktionieren.

    Wie auch jede andere Art von Leuchtweitenregulierung.

    da hat Falk recht, allerdings muss die nicht automatisch sein. Es wäre also denkbar, den Kompressor manuell zu steuern per Taster oder Drehrad

    Gruß Winne


    Wenn die Sonne des Wissens tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten


    Natürliche Blödheit schlägt künstliche Intelligenz....


    99er XLT SOHC 2xx PS
    Prins VSI

  • Mal abgesehen vom TÜV (teilweise wird die Funktion der Niveauregulierung tatsächlich geprüft) würde ich nicht auf dieses Feature verzichten wollen.

    Das System dient ja auch der Fahrsicherheit bei Beladung und Anhängerbetrieb.

    Zudem entlastet es die schon eh müden Blattfedern.

    Der Nachteil ist die Verfügbarkeit, die Haltbarkeit und der Preis der Niveaudämpfer.

    Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitiguung kann schon etwas Zeit in Anspruch nehmen.


    Zu der Frage ob es auch ohne geht würde ich sagen, technisch ja, Schalter im Kofferraum ausschalten.

    Im Cockpit leuchtet dann die Kontrollleuchte so lange bis sie durchbrennt.

    Der Unterschied mit/ohne Niveauregulierung zu fahren ist schon merklich spührbar,

    vor allem bei Beladung.

    Man selbst möchte ja auch nicht geblendet werden.


    Damals war der Elchtest ja in aller Munde und die teilweise abspringenden Firestone Reifen,

    ap_elchtest.jpg


    Denke schon, dass die Niveauregulierung in solchen Situationen schon was bringt, oder

    der Explorer nicht zu schnell umkippt.


    Wenn sich ein Anhänger aufschaukelt, dann bringt die NIV allerdings kaum was.

    unfall2.jpg


    Wolle

    Außer Ford keine Vorbesitzer, Ford Explorer 4X4, 4.0 SOHC, Build Date 01/10/96, EZ97, 152 KW, dark lapis metallic KN/M6681,KM: 3ooooo,
    VIN: 1FMDU34E8VUA67356, Prins Autogas, AIRLIFT 59514, Bilstein

    2 Mal editiert, zuletzt von wollimann ()

  • Auch das "Wanken " sollte damit vermindert werden. Bei Kurvenfahrt wird das Verbindungsventil der beiden Dämpfer geschlossen. Wenn ich mich noch richtig erinnere.

    Gruesse Uli

    Klar bist du schneller

    aber ich fahre vor dir :biggrins:

  • Wie sieht es eigentlich aus, wenn es keine Teile mehr für die NIV gibt?

    Gibt es dann die Möglichkeit sie aus der Betriebserlaubnis zu "streichen"?

    Originale EU Scheinwerfer gibt es ja auch nicht mehr...


    Dem Vorschlag, wer auch immer das gesagt hat, auf Dämpfer ohne Luftunterstützung

    umzubauen würde ich persönlich jedenfalls nicht folgen.


    Wolle

    Außer Ford keine Vorbesitzer, Ford Explorer 4X4, 4.0 SOHC, Build Date 01/10/96, EZ97, 152 KW, dark lapis metallic KN/M6681,KM: 3ooooo,
    VIN: 1FMDU34E8VUA67356, Prins Autogas, AIRLIFT 59514, Bilstein

    2 Mal editiert, zuletzt von wollimann ()

  • Wie sieht es eigentlich aus, wenn es keine Teile mehr für die NIV gibt?

    Dann gibt es im Ernstfall keinen TÜV mehr und das Explorerende ist besiegelt. :(



    Oder man baut KFZ Zulassungsverordnungsmäßig :rolleyes: eine Alternative ein.

    Manuelle Niveauregulierung mittels Niveaudämpfer, Kompressor + Bedieneinheit in Fahrernähe.

    Oder Scheinwerfer mit Stellmotoren + Bedieneinheit in Fahrernähe.



    Originale EU Scheinwerfer gibt es ja auch nicht mehr...

    Praktisch ist ja bei den Frontscheinwerfern nur der Einbauplatz und die persönliche Ästhetik der begrenzende Faktor.

    Ob du da runde oder eckige anstelle der originalen SW einbaust ist egal. Hauptsache mit E-Prüfzeichen. :wut:

  • Absatz 1 - ja, das würde durchaus funktionieren. Auch HU konform.

    Absatz 2 - jein. Das Umrüsten auf konforme Scheinwerfer ist ok, ABER die müssten so eingebaut sein, dass keine (scharfen) Kanten entstehen. Also müsste man eine Abdeckung in der Form der originalen Scheinwerfer bauen und die Neuen dort integrieren. So viel Aufwand werden die Wenigsten betreiben (wollen, können).

    Ich verbaue schon seit längerer Zeit die Scheinwerfer, die ich bekommen kann. Wenn es US-Scheinwerfer sind, hatte ich bei der HU noch nie Probleme, wenn ich erklärt habe, das die Scheinwerfer für dieses Fahrzeug nicht mehr mit dem E-Prüfzeichen zu bekommen sind. Einzig die richtig Einstellung ist interessant.